Kind schluckt Schlafmittel: Freispruch
Der Mann war wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einem 21 Monate alten Mädchen im November 2017 Schlafmittel verabreicht zu haben.
Auf Intensivstation betreut
Die Mutter des kleinen Mädchens hatte an einem Sonntag Ende November die Rettung gerufen, da ihr Kind „Auffälligkeiten“ zeigte. Das Kleinkind musste mit Bewusstseinstrübung und Muskelschwäche an der Klinik intensivmedizinisch betreut werden. Eine Urinprobe zeigte dann, dass das Kind sogenannte Benzodiazepine geschluckt hatte. Bleibende Schäden soll das Mädchen keine erlitten haben.
Tablettengabe nicht nachweisbar
Dem Mann, der nicht der Vater des Kindes ist, konnte laut Gericht nicht nachgewisen werden, dass er dem Kind die Benzodiazepine verabreicht hat. Er wurde außerdem auch vom Vorwurf der versuchten geschlechtlichen Nötigung an der damals noch minderjährigen Mutter freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.