Umtausch gehört zum Weihnachtsgeschäft

Heuer hat der Tiroler Handel mit 170 Millionen Euro Umsatz im Weihnachtsgeschäft gerechnet. Ein guter Teil der Waren wird erfahrungsgemäß ab dem 27. Dezember wieder zurückgegeben oder umgetauscht.

Nach dem Auspacken unter dem Christbaum kommt oftmals die Ernüchterung: Der neue Pullover passt nicht, das Buch hat man schon gelesen und der Bademantel hat die falsche Farbe. Nach den Feiertagen geht deshalb in den Geschäften das große Umtauschen los. Rund acht Prozent der Geschenke werden zurückgebracht, schätzt Alois Schellhorn von der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Tirol. Parfums und Schmuck werden am seltensten umgetauscht, Kleidung wird sehr oft zurückgegeben.

Umtausch ist immer Kulanzsache

Es gibt es kein generelles Umtauschrecht für Konsumentinnen und Konsumenten. Man solle bereits beim Kauf klären, ob das Geschenk umgetauscht werden könne, sagt Andreas Oberlechner vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer (AK) im Gespräch mit dem ORF Tirol. Auch auf der Rechnung könne man sehen, ob der Händler bereit ist, die Ware zurückzunehmen. Ist auf dem Beleg nämlich die Möglichkeit zum Umtausch vermerkt, so könne man das auch rechtlich einfordern, so Oberlechner. Ohne das Vorzeigen der Rechnung kann man aber nicht auf die Kulanz des Händlers setzen.

Bei Online-Geschäften hat man auf jeden Fall immer ein zweiwöchiges Umtauschrecht ab Erhalt der Ware. Anders sieht die Rechtslage bei einem Mangel aus, der schon beim Kauf der Ware bestanden hat. Der Kunde hat in diesem Fall einen Anspruch auf Gewährleistung und der Verkäufer muss die Ware ersetzen oder den Warenwert ausbezahlen.

Befristung bei Geschenkgutscheinen

Wer einen Umtausch des Geschenks vermeiden will, schenkt oftmals einen Gutschein. Man solle aber, laut AK Konsumentenschutz, auf jeden Fall die Befristung des Geschenkgutscheins prüfen. Ohne ausgeschriebene Befristungen gelten Gutscheine 30 Jahre. Wurde für den Gutschein bezahlt, z.b. in einer Pafürmerie oder für einen Eintritt in eine Wellnessanlage, so muss dieser länger als zwei Jahre gültig sein.