Wasserrechtsverfahren: NGOs dürfen mitreden

Mehr Mitsprache bei Wasserrechtsverfahren haben künftig Natur- und Umweltschutzorganisationen wie der WWF. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes räumt ihnen Parteienstellung bei fast allen Genehmigungsverfahren ein.

Bisher durften Natur- und Umweltschutzorganisationen nur bei Großprojekten mitreden, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Bei kleineren, aber oft nicht weniger umstrittenen Projekten wie etwa dem Kraftwerksprojekt in Tumpen hatten die Umweltschützer bisher nichts zu sagen. Der WWF klagte schon vor Jahren und bekam jetzt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) Recht.

WWF will Verfahren neu aufrollen

Die Parteienstellung, auch bei kleinen Projekten, sei aber kein Verhinderungsinstrument, sagt Christoph Walder vom WWF. Es gäbe nur wenige zerstörerische Projekte, die an der Natur vorbei geplant wurden. Die Verfahren rund um die Kraftwerksprojekte in Tumpen und am Kalserbach in Osttirol wolle man jedenfalls neu aufrollen, sagt Walder.

Bisher durften Naturschützer nur bei einigen wenigen Großprojekten an Österreichs Flüssen und Bächen mitreden, nämlich solchen, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Das betrifft laut WWF etwa 25 Projekte pro Jahr, davon etwa zehn in Sachen Wasserkraft. Das Urteil gilt ab sofort in allen EU-Staaten. Eine eigene gesetzliche Regelung für Österreich wäre aber empfehlenswert, um die einheitliche Anwendung und Rechtssicherheit zu gewährleisten, sagte Alge. Nur noch 15 Prozent der heimischen Flüsse und Bäche sind ökologisch intakt. 60 Prozent müssten saniert werden, zitierte der WWF aus dem „Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan“.