Wählerverzeichnisse liegen demnächst auf

Die Wählerverzeichnisse für die Landtagswahl am 25. Februar liegen von 18. bis 22. Dezember öffentlich zur Einsicht auf. In der Zeit können Bürger fristgerecht mögliche Beschwerden und Anträge zu Berichtigungen stellen.

In den Wählerverzeichnissen für die Landtagswahl im Februar sind alle Wahlberechtigten, die mit Ende November ihren Hauptwohnsitz im Ort haben oder vor einem Wegzug ins Ausland hatten, eingetragen.

Sollte etwas nicht stimmen, kann man beim zuständigen Amt schriftlich oder mündlich einen Antrag auf Berichtigung stellen. Dieser Antrag muss bei der zuständigen Stelle bis zum 22. Dezember einlangen. Die Gemeindewahlbehörde muss dann innerhalb von sechs Tagen über diesen Antrag entscheiden. Die Wahlbehörde muss dem Antragsteller unverzüglich mitteilen, wie sie entschieden hat. Das Landesverwaltungsgericht entscheidet im Berichtigungs- bzw Beschwerdeverfahren dann in nächster Instanz.

Auslandstiroler müssen sich eintragen

Auslandstiroler können nur dann an der Landtagswahl teilnehmen, wenn sie einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz der letzten Heimatgemeinde in Tirol gestellt haben. Das geht nur mehr bis zum 18. Dezember.

Später geht das nur noch im Weg des Berichtigungsverfahrens und zwar längstens bis zum 22. Dezember 2017.

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