Diversion nach Unfall mit Materialseilbahn

Mit einer Diversion hat am Mittwoch der Prozess um den Absturz einer Materialseilbahn in Osttirol geendet. Angeklagt waren zwei für die Seilbahn Verantwortliche und der Bergführer der verunglückten Gruppe.

Die drei Angeklagten müssen ein Bußgeld von je 1.000 Euro zahlen und kommen dafür ohne Vorstrafe davon. Der Richter konnte keine grobes Fehlverhalten und keine grobe Fahrlässigkeit feststellen. Die Angeklagten übernahmen ihrerseits die Verantwortung für ihr Handeln.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, dass sie als Seilbahnverantwortliche bzw. als verantwortlicher Bergführer vier Personen mit der Materialseilbahn auf die Essener-Rostocker-Hütte auffahren ließen, obwohl damit die zulässige Gewichtsbeladung überschritten wurde, am Unfalltag Lawinenwarnstufe 4 bestand, die Materialseilbahn nicht zum Transport von Hüttengästen zugelassen war und keine speziell geschulte Person mit betriebsbereitem Funkgerät mitfuhr. Vier Personen wurden damals verletzt - mehr dazu in Tourengeher aus entgleister Kabine gerettet.

Richter brachte es auf den Punkt

Während der Einvernahme des Bergführers sprach Richter Norbert Hofer im Gerichtssaal von einer klassischen Situation. Einer verlasse sich auf den anderen, keiner aber gäbe die vollständigen Informationen weiter und dann passiere es.

Kabine der Materialseilbahn

APA/Polizei

Kabine der Materialseilbahn

Tatsache ist, dass am 9. März Lawinenwarnstufe 4 geherrscht hatte und dass in dem Gebiet der Essener-Rostocker Hütte schon einige Lawinen abgegangen waren. Diese Informationen hatte der Bergführer, der mit der Tourengruppe des Alpenvereins zur Hütte wollte. Deshalb wollte er auch mit der Materialseilbahn zur Hütte fahren, weil der Aufstieg zu gefährlich gewesen wäre. Er wusste aber angeblich nicht, dass die Seilbahn für Touristen und Hüttengäste nicht zugelassen war und bei Lawinengefahr überhaupt nicht fahren durfte.

Gondel hängt in Baum

ORF

Das wusste der Hüttenwirt, der wusste aber wiederum nicht wie groß an dem Tag die Lawinengefahr war, weil durch die Schneefälle das Internet ausgefallen war.

Urteil für heute erwartet

Der Bergführer meinte vor Gericht, dass er für die Gruppe nur während des Aufstiegs verantwortlich sei, aber nicht während des Transports mit der Seilbahn. Der Richter sah das anders. Die Gäste würden nämlich immer unter der Verantwortung des Bergführer stehen.