Reduzierter Einstieg in Job nach Krankheit

Für Personen, die lange Zeit krank waren, gibt es seit Juli die Möglichkeit, mit verringerter Arbeitszeit in den Job zurückzukehren. Um diese Wiedereingliederungsteilzeit gibt es noch viele Fragen.

Die Nachfrage nach der Wiedereingliederungsteilzeit ist da: Im ersten Monat haben sie zehn Personen in Tirol in Anspruch genommen, derzeit sind es 30 Betroffene.

Diese besondere Form der Teilzeit können Arbeitnehmer beanspruchen, deren Krankenstand mindestens sechs Monate gedauert hat, erklärt Bernhard Achatz von der Wirtschaftskammer Tirol. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht, Arbeitgeber und -nehmer müssen eine schriftliche Vereinbarung treffen.

Beispiel:

Eine Person reduziert nach einer Krebsbehandlung ihre Arbeitszeit um 50 Prozent.
- Bruttoverdienst vor Reduktion: 2.000 Euro
- Reduziertes Gehalt: 1.000 Euro
Wiedereingliederungsgeld: 600 Euro
- Gesamteinkommen während der Wiedereingliederungsteilzeit: 1.600 Euro
(Quelle: Arbeiterkammer)

Langsamer Wiedereinstieg in den Job

Interessant ist die Möglichkeit für Personen mit unterschiedlichen Erkrankungen, etwa nach einer psychischen Erkrankung, aber auch nach einer Krebsbehandlung oder einer schweren Bandscheibenoperation. Kurzum „wo der Mitarbeiter nicht sofort wieder zu 100 Prozent nach einem längeren Ausfall wieder einsatzfähig ist“, erklärt Achatz.

Die Betroffenen erhalten von der Gebietskrankenkasse ein Teilkrankengeld, um den Einkommensverlust auszugleichen und um durch die Reduktion des Einkommens in Bezug auf ihre Pension keine Einbußen zu erleiden.

Informationen zu Teilkrankengeld

Um Information und Erfahrungsaustausch zum Teilkrankengeld geht es am Dienstag bei einer Veranstaltung in der Wirtschaftskammer Tirol, zu der sich 50 Unternehmer und Arbeitsmediziner angemeldet haben. Organisiert wird das Treffen vom Verein „Gesundes Arbeiten“, von den Sozialpartnern, Sozialversicherungsträgern, privaten Versicherungsunternehmen und vier Tiroler Großbetrieben.

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