impuls-Abgeordnete überweisen Gelder

Die drei vom OGH zur Zahlung von rund 650.000 Euro an ihre ehemalige Partei „Vorwärts Tirol“ verurteilten nunmehrigen impuls-tirol-LAbg. werden die Gelder am Mittwoch überweisen. Dies sagte deren Anwalt im Gespräch mit der APA.

Damit würden die bereits angekündigten Exekutionsschritte verhindert, so Anwalt Hermann Holzmann. Vorwärts Tirol-Parteichef Hansjörg Peer hatte am Montag gegenüber der APA erklärt, einen Exekutionsantrag gegen die Landtagsabgeordneten Hans Lindenberger, Maria Zwölfer und Josef Schett einzubringen, sollte das „Geld am Mittwoch nicht da sein“. Für den Fall eines solchen Exekutionsantrages hatte Holzmann wiederum ursprünglich angekündigt, eine sogenannte „Oppositionsklage“ sowie einen gleichzeitigen Antrag auf Aufschub der Exekution bzw. auf Einstellung des Exekutionsverfahrens einzubringen.

Parallelverfahren läuft

Der Rechtsanwalt begründete die nunmehrige Vorgangsweise mit „allein rechtlichen, verfahrensökonomischen Gründen“. In der Causa laufe ja noch ein Parallelverfahren - das Landesgericht Innsbruck entschied zuletzt über die Klage von Vorwärts Tirol auf Bezahlung der Parteienförderung für 2017. Die Klage wurde abgewiesen - wie ursprünglich auch für das Jahr 2016. Der Fall sei nun beim Oberlandesgericht anhängig und werde dann wohl erneut zum OGH gehen, so Holzmann.

„Keine unnötige Kostenbelastung produzieren“

Man wolle keine unnötige „Kostenbelastung produzieren“, argumentierte der Anwalt. Der Kostenaufwand sei zudem auch in einem Exekutionsverfahren ein großer - daher habe er seinen Mandanten geraten, nunmehr diesen Weg einzuschlagen und das Geld zu überweisen. Man warte nun einerseits die Entscheidung im Parallelverfahren ab und anderseits jene des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei dem die LAbg. mittels Wiedereinsetzungsantrags erreichen wollen, die Parteienförderung für die Jahre 2016 und 2017 doch noch auszubezahlen.

Hermann Holzmann

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Anwalt Hermann Holzmann

Dann werde zu beurteilen sein, ob „notwendige Schritte zu setzen sind oder nicht“. „Ich will auch die Emotionen aus der ganzen Sache herausnehmen. Dadurch kann an einer sachlich orientierten Lösung gearbeitet werden“, meinte Holzmann.

Das OGH-Urteil stellte den vorläufigen Schlusspunkt der jahrelangen Grabenkämpfe der abgeordnetenlosen Partei Vorwärts Tirol mit ihren ehemaligen Mandataren dar. Das Höchstgericht entschied, dass die Abgeordneten, die nunmehr unter „Impuls Tirol“ firmieren, wegen Nicht-Beantragung der Parteienförderung für 2016 insgesamt 570.700 Euro sowie rund 80.000 an Anwaltskosten zu zahlen haben. Zuvor hatte unter anderem das Landesgericht Innsbruck und das Oberlandesgericht das Begehr abgelehnt.

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