Mehrere Betroffene bei dubiosem Gewinnspiel
Die unbekannten Täter nutzten eine Routenplaner-Website für ihren Schwindel. Die Betroffenen haben sich auf der Internetseite scheinbar kostenlos eine Reiseroute berechnen lassen. Später kam dann das böse Erwachen, als sie eine Rechnung über 500 Euro erhielten, der dann eine Mahnung in Höhe von 750 Euro von einem vermeintlichen Inkassobüro folgte. Andernfalls drohten die Unbekannten mit Hausbesuchen, Pfändungen und sogar mit der Polizei.
AK Tirol
Routenplaner-Falle
Die Betroffenen berichteten, dass sie im Mai oder Juni das Web nach einem Routenplaner durchforstet und auf einen der ersten Sucheinträge geklickt haben. Der vemeintliche Routenplaner schien unter verschiedenen Adressen wie zum Beispiel „www.maps-24-routenplaner.com“ oder „maps-routenplaner.pro“ im Internet auf. Neben der Routenplanung wurde auch für ein kostenloses Gewinnspiel geworben, bei dem man seine E-Mail-Adresse eingeben musste.
Versteckter Kostenhinweis
Hingewiesen wurde darauf, dass allfällige Gewinner per E-Mail verständigt würden. Der Hinweis, dass mit Klick auf den Eingabebutton des Gewinnspiels ein Vertrag über 500 Euro entstehen soll, befand sich jedoch seitlich im Fließtext und wurde vielfach offenbar übersehen.
AK Tirol
Inkassobüro soll Wertgegenstände pfänden
Wenn die Rechnung über 500 Euro nicht bezahlt wird, folgt relativ rasch eine Mahnung über 520 Euro und dann das Schreiben einer „Inkasso Digital Works GmbH“ mit der Aufforderung, 750 Euro kurzfristig zu zahlen. Andernfalls drohen die unbekannten Verfasser mit angeblichem Sitz in Hamburg mit der Pfändung von Wertgegenständen. Zitat aus dem Schreiben: „Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, den 04.08.2017 um 10.00 Uhr unser Inkasso Team besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden.“
Tipps der AK-Experten
Doch die Konsumentenschützer der AK Tirol geben Entwarnung. Eine echte Forderung könne es nur geben, wenn ein Vertrag auch auf rechtmäßige Art und Weise zustande gekommen ist. Dafür müssen gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört zum Beispiel das Wissen über einen Vertragsschluss und die Bereitstellung der gesetzlich vorgesehenen Informationen durch den Unternehmer.
ORF.at/Hermann Hammer
Für eine Pfändung müsste es zuerst zu einer gerichtlichen Klage mit abschließendem entsprechendem Urteil und einer darauf folgenden Exekution kommen. Es seien also leere Drohungen, welche das nicht-existente Inkassobüro versendet und dadurch Verunsicherung erzeugt. Die Konsumentenschützer der AK Tirol raten allen Betroffenen, die Schreiben zu ignorieren, nicht zu versuchen mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen und keinesfalls Zahlungen zu leisten.