14 Jahre Haft wegen versuchten Mordes
Ein Streit über einen Parkplatz neben dem neu gekauften Haus führte zum Mordversuch. Um den Parkplatz nachträglich noch zu erwerben, suchte der Angeklagte den Hausverkäufer auf. Als dieser den Parkplatz nicht hergeben wollte, griff er ihn an und fügte ihm mit einem Messer lebensgefährliche Verletzungen zu - mehr dazu in Streit eskalierte: Messerstich in den Bauch.
ORF
Geschworene fällten Urteil mit 6:2 Stimmen
Der Angeklagte war bis zuletzt nicht geständig, er bestritt die Attacke. Er selbst sei vom Opfer angegriffen worden, im Zuge einer Rauferei sei es zu der Messerverletzung gekommen. Es sei aber kein versuchter Mord, sondern Notwehr gewesen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Die Geschworenen glaubten ihm das nicht. Die Mehrheit von ihnen sah einen Mordversuch in der Attacke.
Strafmildernd wirkte, dass der Angeklagte bisher nie aufgefallen war. Das Urteil - 14 Jahre Haft und 5.050 Euro Schmerzensgeld - ist nicht rechtskräftig.