Vorsicht vor Online-Sexfalle für Jugendliche

Nach einem zunächst harmlos scheinenden Chat im Internet werden von Kindern mit massiven Drohungen Nacktfotos verlangt. So lässt sich das „Cyber-Grooming“ umreißen. In Tirol gab es bisher kaum Anzeigen, die Dunkelziffer dürfte aber hoch sein.

„Poltergeist“ nennt sich eine an sich harmlose Chat-App, mit dem Kinder vor allem zwischen zehn und zwölf Jahren miteinander kommunizieren. Auf diesen und ähnlichen Plattformen tauschen sich die Kinder meist verschlüsselt aus und verschicken auch Fotos.

Poltergeist

Poltergeist

Foto von Jugendlichem in Chat-App Poltergeist

Beim Cyber-Grooming nutzen Pädophile genau diese anonyme Form des Kontakts. Sie geben sich als Gleichaltrige aus, die Kinder haben keine Ahnung, dass sie sich übers Internet mit einem erwachsenen pädophilen Mann unterhalten, der dann Nacktfotos von ihnen sehen will.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Hans-Peter Seewald

Solange man nicht wisse, um wen es sich bei dem Chat-Partner handle, solle man keinesfalls private Daten wie Wohnadresse oder Schule bekannt geben, rät Hans-Peter Seiwald, Leiter der Kriminalprävention.

Kinder massiv unter Druck gesetzt

Unter Umständen werden die Kinder von den Unbekannten massiv unter Druck gesetzt. Drei Mädchen in Wien wurden kürzlich damit bedroht, ihren Eltern würde etwas passieren, wenn die Kinder von den Nacktfotos erzählen würden - mehr dazu in Mit Nacktfotos erpresst: Mann verurteilt (wien.ORF.at).

Je mehr die Täter über das Umfeld der Kinder wissen würden, umso leichter tun sich diese. Kinder würden sich oft schämen, das zu Hause zu melden. Daher sei die Dunkelziffer in diesem Bereich sehr hoch, so Seiwald.

Verbote bringen nichts, Vertrauensbasis ist wichtig

In Tirol wurden im vergangenen Jahr vier ähnliche Fälle angezeigt. 80 waren es in ganz Österreich. Verbote würden nichts bringen, um Kinder und Eltern vor solchen Angriffen zu schützen, meint Martin Schölzhorn, der Leiter des Tiroler Kinderschutzes. Es brauche die Vertrauensbasis zu den Kindern, dass die Kinder ihre Bezugspersonen ansprechen, sobald sie ein eigenartiges Gefühl hätten oder wenn intime Fotos verlangt würden, so Schölzhorn.

Cyber-Grooming oder ähnliche Delikte sind ein Straftatbestand. Erst Mitte April wurde ein 28-jähriger Tiroler wegen eines Sex-Chats über Skype mit einer Zwölfjährigen - nicht rechtskräftig - zu zwei Jahren Haft verurteilt - mehr dazu in Sexueller Onlinemissbrauch: Zwei Jahre Haft