AMS kann bei Nichtbewerbung Geld streichen

Wenn sich Arbeitslose auf offene Stellen nicht bewerben, kann das Arbeitsmarktservice mit Sanktionen reagieren. Rund 21.000 Menschen in Tirol sind derzeit arbeitslos. Gleichzeitig gab es zuletzt mehr gemeldete offene Stellen.

Eine Beschäftigung ist zumutbar, wenn ein Arbeitsloser gesundheitlich in der Lage ist, die Stelle anzunehmen, wenn diese angemessen entlohnt wird, angemessen erreichbar ist und gesetzlichen familiären Betreuungspflichten nichts entgegensteht. Das sind die Zumutbarkeitsbestimmungen. Wird eine zumutbare Stelle laut Gesetz nicht angenommen, entfällt das Arbeitslosengeld sechs Wochen lang.

Steigende Tendenz bei Sanktionen

Über 1.200 solcher Fälle gab es in Tirol. 28 Tage Arbeitslosengeld wurden in weiteren über 2.300 Fällen gestrichen, in denen das Dienstverhältnis vom Dienstnehmer ungerechtfertigt vorzeitig beendet wurde. Tageweise gekürzt wurde das Arbeitslosengeld auch in rund 3.500 Fällen, in denen Kontrolltermine des AMS nicht eingehalten wurden. Die Tendenz bei den Sanktionen ist im Vergleich zu 2015 steigend.

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