Neue Gesetze zu Wahlwerbung gefordert

Innsbrucks Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer fordert neue Bundesgesetze gegen politische Werbung auf Festen und Veranstaltungen. Vergangene Woche sagte die Olympiaworld wegen vermuteter versteckter Wahlwerbung ein türkisches Konzert ab.

Als Stadt habe man nur wenig Handhabe, wenn kulturelle Feste oder Veranstaltungen als politische oder parteipolitische Veranstaltungen missbraucht würden, erklärte Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer (Für Innsbruck). Das sei europaweit ein neues Phänomen, auf das man reagieren müsse. Hier sei die Bundesregierung gefordert, einen breiteren gesetzlichen Rahmen zu schaffen.

Messeeröffnung

ORF

Als Veranstaltungsbehörde müsse man Veranstalter gleich behandeln, ein breiterer Tatbestand im Gesetz sei deshalb notwendig, so Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer.

Generalisierend könne man als Stadt ja keine Veranstalter ausschließen. Bei jeder Veranstaltung müsse der konkrete Einzelfall geprüft werden, so Oppitz-Plörer. Die Stadt Innsbruck ist zugleich Gesellschafter der Olympiaworld, aber auch Veranstaltungsbehörde.

Anlassfall für die Forderung ist die Absage eines türkischen Konzertes vergangene Woche. Die Olympiaworld löste den Vertrag mit den Veranstaltern auf, weil sie hinter dem Konzert eine umstrittene, rechtsextreme Musikgruppe und politische Motivation vermutete.

Vertragsauflösungen rechtlich schwierig

Die kurzfristige Absage des türkischen Konzertes zwei Tage vor der Veranstaltung sieht Jurist Christian Markl, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, kritisch. Generell sei es für eine GmbH wie die Olympiaworld einfacher, Veranstaltungen vor Vertragsabschluss abzulehnen. Um den bestehenden Vertrag aufzulösen brauche es einen triftigen Grund. Die Veranstalter, der türkische Kulturverein Innsbruck, überlegt, Klage gegen die Olympiaworld einzureichen wegen der entstandenen Kosten. Mehr dazu in: Konzertabsage: Jetzt droht Gerichtsstreit

Olympiahalle

ORF.at/Julia Hammerle

Die als „Türkisches Konzert 2017“ gemeldete Veranstaltung in der Olympiahalle fand nicht statt.

Bei einer Klage seien der Fall und auch die umstrittene Musikgruppe genau zu untersuchen, meinte Markl auf Anfrage. Es müsse genau untersucht werden, ob es Anhaltspunkte für die vermutete Rechtsextremität der Musikgruppe gebe. Das Gericht habe außerdem zu prüfen, ob die Gruppe der Olympiaworld bei Vertragsabschluss bekannt war oder erst im Nachhinein.

Gerade bei Gebäuden im Besitz von Stadt und Land, wie eben der Olympiaworld, könnten Richtlinien für die Geschäftsführer bei der Ablehnung von Veranstaltungen helfen, meinte Markl weiter.

Ähnlicher Fall mit Burschenschafts-Treffen

Der Fall rund um das türkische Konzert ist bereits der zweite Fall in Innsbruck innerhalb weniger Jahre, wo kurzfristig eine Veranstaltung abgesagt worden war. 2013 löste die Messe Innsbruck - sie gehört mehrheitlich der Stadt Innsbruck - den Vertrag über das Treffen einer deutschnationalen Burschenschaft auf. Mehr dazu in: Schlussstrich: Messe lädt Burschenschafter aus

2015 klagte die Burschenschaft die Stadt Innsbruck wegen Diskriminierung. In den ersten beiden Instanzen wurde die Klage abgewiesen, eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ist noch ausständig.