Vermögensberater wegen Untreue verurteilt

In Innsbruck ist am Montag ein ehemaliger Vermögensberater verurteilt worden. Er hat das Vertrauen seiner Kunden missbraucht und 150.000 Euro abgezweigt. Dennoch gab es ein mildes Urteil mit einer bedingten Haft- und rund 8.000 Euro Geldstrafe.

Er habe niemandem schaden wollen, sagte der 30-Jährige am Montag sichtlich geknickt vor der Richterin, obwohl der Schaden mit rund 150.000 Euro gewaltig ist. Entstanden ist er, weil der Angeklagte unter anderem Lebensversicherungen für seine Kunden abschloss und dann Geld von deren Versicherungskonten abhob. Damit leistete er sich unter anderem einen Audi S5.

Verführerisches Provisionssystem

Dass er dann in ein finanzielles Debakel schlitterte, ist unter anderem mit dem Provisionssystem der Versicherungen erklärbar. Beim Abschluss wird dem Berater eine hohe Prämie ausbezahlt. Storniert der Kunde allerdings binnen fünf Jahren, muss ein Teil der Prämie zurückgezahlt werden. Zu diesem Zeitpunkt war das Geld dem 30-Jährigen längst ausgegangen. Er erstattete Selbstanzeige und begann sofort mit der Schadensgutmachung. Das, sein reumütiges Geständnis und mehrfache Entschuldigungen gegenüber den Geschädigten im Gerichtsaal bewahrten den 30-Jährigen vor einer unbedingten Haftstrafe. Neun Monate bedingt und eine Geldstrafe von 8.100 Euro sah Richterin Sandra Presslaber als angemessen an.

Das Urteil sollte die Arbeitsfähigkeit des Angeklagten und damit die Schadenswiedergutmachung gewährleisten. Angeklagter und Staatsanwältin waren einverstanden, das Urteil ist rechtskräftig.