AK sieht Tiroler durch Tourismus benachteiligt

Die Tiroler Arbeiterkammer (AK) übt Kritik an den Tourismusverbänden. Diese würden Tiroler oft zu Gästen zweiter Klasse degradieren, schreibt AK-Präsident Erwin Zangerl (ÖVP) in einem Brief an die Landtagsabgeordneten.

Die Tourismusverbände schotten sich gegenüber den Einheimischen ab, schreibt AK-Präsident Erwin Zangerl. In dem Schreiben, mit dem die Landtagsabgeordneten über Vollversammlungsbeschlüsse informiert werden, zitierte Zangerl am Donnerstag Verbandsobleute, die Einheimische nicht in ein Konzert ließen, weil sie keine Gästekarte hätten. Oder den Umstand, dass die EM-Vorbereitungen in Seefeld den Steuerzahler 15 Millionen Euro kosten, man als Tiroler aber trotzdem - anders als Urlaubsgäste - für die Loipe zahlen müsse. Diese Distanzierung der Tourismusverbände von Land und Leuten schade Tirol langfristig, so der AK-Präsident. Zangerl beruft sich in seiner Kritik auf das Tourismusgesetz, das den Tourismusverbänden vorschreibe, auf die gesellschaftlichen und sozialen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen.

Weitere Kritik an Regierungsarbeit

In seinem Schreiben kritisierte er auch die zahnlose Praxis gegen ausufernde Freizeitwohnsitze. Die Informationspflicht, bei der Bürgermeister der Landesregierung mitteilen müssten, wie viele Freizeitwohnsitze samt Baumasse und Wohnnutzfläche sich in der Gemeinde befänden, gelte erst ab Juli 2017. Sanktionen würden fehlen, so Zangerl. Der Trend zu immer mehr Freizeitwohnsitzen gehe zu Lasten der Einheimischen, leistbarer Wohnraum würde dadurch nicht geschaffen.

An der neuen Baulärmverordnung – mehr dazu in Baustellenlärm bald schon ab 6.00 Uhr erlaubt - kritisierte der Tiroler AK-Präsident, dass nicht die Dezibel-Belastung, sondern der Abstand das entscheidende Kriterium sei. Werde der Abstand eingehalten, sei die Dezibel-Zahl unerheblich. Bürger könnten sich dann gegen übermäßige Lärmbelastung nicht rechtlich wehren.

Zu all diesen Punkten gebe es sehr viele Anrufe bei der Arbeiterkammer, so Zangerl, es bestehe Handlungsbedarf.