Prozess um Blobbing-Unfall in Area 47

Am Innsbrucker Landesgericht wird heute ein Prozess rund um einen „Blobbing-Unfall“ verhandelt. Eine Deutsche hat sich in der Area 47 am Eingang des Ötztals verletzt und geklagt.

Beim Blobbing sitzt normalerweise ein Wagemutiger auf einem riesigen Luftpolster. Ein anderer springt dann aus mehreren Metern Höhe auf diesen Luftpolster. Dadurch wird der Sitzende durch die Luft katapultiert und landet im See.

Blobbing Area 47

ORF

Beim Sprung auf das leere Luftkissen hat sich die Frau verletzt. (Genrebild)

Nach Sprung zwei Wirbel verletzt

Im konkreten Fall ist die mittlerweile 31-jährige Deutsche auf den Luftpolster gesprungen, auf dem niemand saß. Dabei hat sie sich zwei Wirbel gebrochen. Jetzt möchte sie 70.000 Euro Schadenersatz von der Area 47. Die Verantwortlichen des Freizeitparks dagegen stehen auf dem Standpunkt, die Deutsche hätte den Unfall selbst verschuldet und allein schon durch Warnschilder vom Verletzungsrisiko wissen müssen.