Disput um Event-Kollektivvertrag

Die Gewerkschaft ist nach dem Scheitern eines Event-Kollektivvertrags für Handelsangestellte verärgert. Die Wirtschaft betrachtet ihn als nicht unterschriftsreif. Dieser sollte im Land die Rahmenbedingungen für verlängerte Öffnungszeiten bei Shopping Nights regeln.

Die Gewerkschaft spricht von einem „geschmacklosen Scherz“, weil die Wirtschaftskammer nach zahlreichen Verhandlungen überraschend die Unterschrift unter dem Landeskollektivvertrag für Handelsangestellte verweigert, so der ÖGB. „Dieser KV sollte endlich die müßigen Diskussionen rund um die Shopping Nights beenden und hätte eine vernünftige Regelung für beide Seiten bedeutet. Für mich ist das Verhalten der Wirtschaftskammervertreter unverständlich“, so Tirols ÖGB-Vorsitzender Otto Leist. Bei einer Befragung im Vorfeld der letztjährigen Innsbrucker Shopping Night hatten über 86 Prozent der Innsbrucker Handelsangestellten eine solche Regelung befürwortet - mehr dazu in Verkäuferinnen gegen Shoppingnight .

Zahlreiche Verbesserungen für Angestellte

Die Regelung hätte vorgesehen, dass jede Gemeinde zwei mal im Jahr eine Verlängerung der Öffnungszeit bis 22.00 Uhr beantragen kann. Weiters hätten die entstehenden Überstunden zu 100 Prozent abgegolten werden sollen. Auch der Wunsch nach mehr Sicherheit der Angestellten sei entsprochen worden. Es hätte festgelegt werden sollen, dass immer mindestens zwei Angestellte anwesend sein müssten, so der ÖGB.

Wirtschaftskammer will bundesweite Regelung

Die Wirtschaft betrachtet den Event-Kollektivvertrag aber als nicht unterschriftsreif. Es habe nie eine Einigung gegeben, sagt Spartensprecher Martin Wetscher. Vielmehr wünsche man sich eine bundesweit einheitliche Regelung. Alles andere sei ein Werbegag der Gewerkschaft, glaubt Wetscher.

Die Gewerkschaft ihrerseits fordert nun von der Wirtschaftskammer neuerliche Verhandlungen und startet deshalb am Dienstag eine Unterschriftenaktion.

In Innsbruck haben Geschäfte bei der Innsbruck@Night am 30. September wieder bis 23.00 Uhr geöffnet.