Hochwasserschutz Unterinntal nicht UVP-pflichtig

Für die geplanten Hochwasserschutz-Maßnahmen im Unterinntal braucht es kein UVP-Verfahren. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesbezüglich eine Beschwerde der Gemeinde Rum abgewiesen. Die Planungen laufen.

Im Unterinntal sind 360 Hektar Siedlungs- und Gewerbegebiete hochwassergefährdet und deshalb im Gefahrenzonenplan als Gelbe oder Rote Zone ausgewiesen. Die rund 4.400 betroffenen Wohnhäuser und Betriebsgebäude sollen durch umfangreiche Hochwasserschutzbauten vor künftigen Schadensereignissen bewahrt werden.

Vorerst Detailplanungen für zwei Abschnitte

Der Hochwasserschutz im Unterinntal werde in detaillierten Einzelverfahren nach dem Wasserrecht, nach dem Naturschutz- und dem Forstrecht verhandelt, erläutert der zuständige Landesrat Josef Geisler (ÖVP). Im wasserrechtlichen Verfahren hätten vor allem auch die betroffenen Grundeigentümer Parteistellung. Jedes einzelne Vorbringen werde im Detail geprüft.

Derzeit laufen die Planungen für das Untere Unterinntal von Brixlegg bis Angath und das Mittlere Unterinntal von Pill bis Reith im Alpachtal - mehr dazu in Hochwasserschutz: Pläne noch heuer fertig. Vor allem im Bereich Wörgl wurde in der Vergangenheit immer wieder der Ruf nach einem Hochwasserschutz laut - Wörgl wartet weiter auf Schutzdamm.

Für den Abschnitt zwischen Innsbruck/Rum und Terfens gibt es derzeit keine vertiefenden Planungen.