„Suedtirol“ darf nicht geschützt werden

Ein Südtiroler Unternehmen hat die Begriffe „Südtirol“ oder „SUEDTIROL“ als Marke schützen lassen wollen. Am Mittwoch entschied das EU-Gericht in Luxemburg, dass der Begriff „Suedtirol“ von Privaten nicht geschützt werden kann.

Eine Marketing-Firma aus Bruneck hatte die Marke „SUEDTIROL“ 2011 beim EU-Markenamt eintragen lassen und nutzt sie etwa für ein Online-Urlaubsportal. Sie sicherte sich den Begriff auch für Dienstleistungen wie Warenverpackung und Rechtsberatung. Die autonome Provinz Bozen-Südtirol hatte daraufhin beim EU-Markenamt durchgesetzt, dass die Eintragung rückgängig gemacht wird. Dagegen zog das betroffene Unternehmen vor das EU-Gericht.

Begriff ist im Allgemeininteresse zu schützen

Das EU-Gericht in Luxemburg entschied am Mittwoch, dass der Begriff „Suedtirol“ in diesem Fall eine geografische Herkunftsangabe darstelle, die im Allgemeininteresse geschützt werden müsse. Das Südtiroler Unternehmen kann nun innerhalb von zwei Monaten noch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

Deutscher wollte sich „Griaß Di!“ schützen lassen

Ein deutscher Unternehmer ließ sich vor ein paar Jahren „Griaß di!“ als Marke eintragen lassen - Grußformel „Griaß di“ in Deutscher Hand (tirol.ORF.at, 7.8.2012). Einem Tiroler T-Shirt Produzenten wurde daraufhin verboten, diesen Schriftzug auf seine Erzeugnisse zu drucken.

Die Wirtschaftskammer beantragte daraufhin eine Löschung der Marke beim europäischen Harmonisierungsamt in Alicante und bekam Recht. Demnach ist „Griaß di!“ keine geschützte Marke mehr und darf wieder auf allen Produkten verwendet werden - mehr dazu in Österreich erobert „Griaß di“ zurück (tirol.ORF.at. 3.10.2013).