Novelle zu Grundverkehr und Raumordnung

Novellen zum Grundverkehrsgesetz, der Bauordnung und dem Raumordnungsgesetz hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen. So könnten künftig gemeinnützige Bauträger für Zwecke des geförderten Wohnbaus Freiland erwerben.

„Wenn nun bebaubare Grundstücke verkauft werden, muss ein Teil für den geförderten Wohnbau zur Verfügung stehen“, meinte Platter bei der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung, in der die Novellen beschlossen wurden. Grundstücke dürften nicht als Spekulationsobjekt verwendet werden. Innerhalb von zehn Jahren müsse gebaut und der Widmungsgewinn den Bewohnern zur Verfügung gestellt werden, betonte der Landeshauptmann. „Das Kaufen von Freiland war bisher den Gemeinden vorbehalten und soll ein Instrument werden, mit dem wir den Gemeinnützigen günstigere Voraussetzungen für ihre Arbeit schaffen“, fügte Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe (Grüne) hinzu.

Regeln bei Freizeitwohnsitzen

Zudem sei in den Novellen eine Verschärfung der Freizeitwohnsitzregelung enthalten. Freizeitwohnsitze auf Höfen dürften nur dann angeboten werden, wenn der Hof bewirtschaftet und der Wohnbedarf des Hofbetreibers nicht beeinträchtigt werde - mehr dazu in Kontroverse Debatte um Freizeitwohnsitze. Auch dürfe die Fläche nicht mehr als 25 Prozent der Wohnnutzfläche ausmachen. Für die Freizeitnutzung seien keine Neubauten zulässig und die Eigentumsverhältnisse dürften sich ebenfalls nicht ändern. „Wer verkauft, verliert die Widmung als Freizeitwohnsitz, womit auch die Nutzung des Objekts ausgeschlossen ist“, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP).

Zentrales Verzeichnis für Freizeitwohnsitze

Zentrale Bedeutung hat für Felipe zudem, dass die „Transparenz erhöht“ werde. Dabei sei die Übermittlung des Freizeitwohnsitzverzeichnisses ans Land durch die Gemeinde zentral. Das Freizeitwohnsitzverzeichnis ist laut der Landeshauptmannstellvertreterin erstmals bis 1. Juli 2017 zu erstellen und an das Land zu übermitteln. Dort werde es auf der Homepage nach Gemeinden geordnet veröffentlicht. Anschließend sei jeder neue Freizeitwohnsitz jeweils aktuell ans Land zu übermitteln und werde dort mit den anderen Zahlen veröffentlicht.