Drei Jahre Haft nach Tankstellenüberfall

Am Donnerstag ist ein 30-jähriger Innsbrucker am Landesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte Ende November die ENI-Tankstelle in Innsbruck überfallen, er war bewaffnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Innsbrucker betrat am 26. November 2015 gegen Mitternacht die Tankstelle. Er kam unmaskiert, hatte ein Messer dabei und forderte von der Tankstellen-Kassierin Geld. Mit der Beute flüchtete er vorerst unerkannt - mehr dazu in Keine Spur von Tankstellenräuber.

Wenige Tage später konnte die Polizei den Täter aber verhaften. Nach der Veröffentlichung von Fotos aus den Überwachungskameras führten Hinweise aus der Bevölkerung zum Innsbrucker - mehr dazu in Überfall auf ENI-Tankstelle geklärt.

Überfall als Folge einer psychischen Krise

Am Donnerstag zeigte sich der Angeklagte vor Gericht geständig und reuig. Der gelernte Koch stellte die Tat als Höhepunkt einer psychischen Krise dar. Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Abschiedsbrief. Schon Tage vor dem Überfall habe sich der Mann, der damals an einer schweren Depression und Cannabissucht litt, schriftlich von Familie und Freunden verabschiedet. Er habe sich umbringen wollen und wollte noch einmal „das Leben spüren“, wie er vor dem Richter sagte.

Wenige Tage nach dem Überfall ließ er sich auf der Psychiatrie aufnehmen und gestand die Tat vor der Polizei. 530 Euro habe er erbeutet, gab der Mann vor Gericht an, die Versicherung machte hingegen rund 1.000 Euro geltend. Die Beute habe er jedenfalls zum größten Teil verschenkt, weil er seinem Leben ohnehin ein Ende setzen wollte.

Dilettantischer Überfall

Die überfallene Tankstellen-Kassierin bestätigte vor Gericht den dilettantischen Auftritt des Räubers. Sie habe ihn anfangs nicht ernst genommen, schilderte die Zeugin, und als er kurz ein Messer herzeigte, aber sie nicht bedrohte, habe sie zu ihm gesagt: „Okay, du hast gewonnen“ und die Kasse geöffnet.

Die Staatsanwältin hat die Darstellung des Angeklagten, wonach der Überfall Ausdruck einer psychischen Krise war, zurückgewiesen. Vielmehr habe der Mann, der reumütig geständig und nicht einschlägig vorbestraft ist, an chronischer Geldnot gelitten und sehr wohl versucht, durch den Raub Geld, etwa für seine Mietrückstände zu beschaffen. Der Angeklagte wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.