Anklage nach „Schrebergarten-Mord“

Im sogenannten „Schrebergarten-Mord“ erhebt die Staatsanwaltschaft Innsbruck Anklage. Vor Gericht muss sich ein 44-jähriger Südtiroler verantworten. Er soll seinen 60-jährigen Bekannten mit einem Stein erschlagen haben.

Die beiden Männer haben sich erst wenige Wochen vor dem Mord kennen gelernt. Das spätere Opfer hat dem Angeklagten erlaubt, in seinem Schrebergartenhaus zu wohnen. Dort sollen sie gemeinsam öfter gegessen und getrunken haben. Zur Bluttat in der Nacht zum 28. März sei es gekommen, nachdem sich der Ältere dem Jüngeren sexuell genähert habe, so die Staatsanwaltschaft.

Flucht mit Hund

Dann soll er die Spuren verwischt und die Leiche unter einem Laubhaufen vergraben haben. Anschließend fuhr er in die Wohnung seines Quartiergebers, versorgte dort die Katze und nahm seinen Hund auf die Flucht mit, damit das Verschwinden des Opfers nicht zu schnell auffallen würde, so die noch nicht rechtskräftige Anklage.

Noch kein Termin für Verhandlung

Vier Wochen nach der Tat wurde der Verdächtige in München festgenommen und in der Folge nach Österreich ausgeliefert. Der Angeklagte zeigt sich laut Staatsanwaltschaft geständig. Laut einem Gutachten sei er zum Zeitpunkt der Tat zwar alkoholisiert, aber zurechnungsfähig gewesen. Der Prozesstermin steht noch nicht fest. Im Falle eines Schuldspruches wegen Mordes droht dem Angeklagten bis zu lebenslange Haft.

Aufsehenerregend war, wie der Tote entdeckt worden war. Nachdem Leichenspürhunde der Polizei den Schrebergarten erfolglos abgesucht hatten, entdeckte ein Kameramann während Dreharbeiten die Leiche in einem Laubhaufen.