Kettenbrücke: Land lehnt Kardiologie ab

Am Innsbrucker Privatspital Sanatorium Kettenbrücke wird es vorerst keine eigene kardiologische Abteilung geben. Den Antrag, den das Krankenhaus vor mehr als einem Jahr gestellt hatte, wurde abgelehnt.

Eine Kardiologieabteilung im Sanatorium Kettenbrücke würde keine wesentliche Verbesserung des Versorgungsangebots bringen, lautete die Begründung im ablehnenden Bescheid, den Kettenbrücke-Geschäftsführerin Annette Leja seit kurzem auf ihrem Schreibtisch hat. Man sei enttäuscht, so Leja, werde aber an dem Projekt dranbleiben und in die nächste Instanz gehen. „Für uns ist es ganz klar, dass es eine weitere Einrichtung in Tirol braucht.“

Auf Versäumnisklage folgte ablehnender Bescheid

Im August 2014 hatte das Privatspital bei der zuständigen Krankenanstaltenbehörde des Landes den Antrag gestellt, eine Kardiologieabteilung mit Herzkatheter einzurichten. Nachdem das Land sich mehr als ein Jahr für die Bedarfsprüfung Zeit gelassen hatte, wurde im Herbst eine Versäumnisklage eingebracht. Nahezu postwendend kam dann der Bescheid mit der Ablehnung.

Aus vielen Aussagen und der Grundtendenz des Verfahrens habe man klar gesehen, dass es nicht unbedingt gewünscht sei, dass Private im Gesundheitsbereich initiativer werden als bisher, sagte Annette Leja. Sie übte Kritik an der Bedarfsprüfung. Die zu erwartende Verringerung der Wartezeiten auf Herzkatheteruntersuchungen sei nicht berücksichtigt worden, ebensowenig die in den kommenden Jahren von Experten prognostizierte Steigerung bei den Patientenzahlen mit Herzerkrankungen. Bei der Bedarfsprüfung werde nur die jetzige Situation berücksichtigt und kein Bedacht auf die zukünftige Entwicklung genommen, so Leja.

Behörde beruft sich auf Gutachten

Auf Anfrage beim Amt der Tiroler Landesregierung berief sich die Behörde auf ein Fachgutachten, dass die Gesundheit Österreich Gmbh erstellt hat. Demnach seien drei Herzkatheterlabore in Innsbruck und eines in Lienz ausreichend. Auf die Frage, ob das Land Tirol, das gleichzeitig Genehmigungsbehörde und Betreiber des Landeskrankenhauses Innsbruck ist, private Konkurrenz fürchte, sagte Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP), diese Funktionen seien klar voneinander zu trennen. Die Entscheidung der Behörde beruhe auf objektiven Fakten. Das Sanatorium Kettenbrücke wird gegen den Bescheid beim Landesverwaltungsgericht Berufung einlegen.

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