Patscherkofel: Stadt ringt mit Agrariern

Der Ausbau der Patscherkofel-Bahn ist derzeit das heiße Thema in Innsbruck und Igls. Grundbesitzerin und damit Hauptverhandlungspartnerin ist die Igler Agrargemeinschaft und die knüpft ihr Ja an Bedingungen.

Die Igler Agargemeinschaft kann das, denn in Igls wurde das Agrarvermögen schon vor Jahrzehnten per Hauptteilung aufgeteilt. Daran ändert auch das neue Agrargesetz nichts, dass den Gemeinden prinzipiell mehr Rechte einräumt.

Seit 2014 gilt in Tirol ein neues Agrargesetz. Hunderte Gemeinden können seitdem wieder auf ihren einstigen Grund und Boden zugreifen. Die Stadt Innsbruck versuchte dies 2009 auf gerichtlichem Wege beim Igler Wald. Dieser war nämlich Mitte des 19. Jahrhunderts noch Gemeindeeigentum.

Innsbruck verzichtete auf Eigentümerschaft

Das habe sich geändert, erklärt Karl Zimmermann, Obmann der Waldinteressentschaft Igls. Die Waldinteressentschaft sei 1886 gegründet worden und von Anfang an mit dem Nutzungseigentum für alle Arten der Nutzung ausgestattet worden. 1953 habe die Stadt Innsbruck als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Igls mit einstimmigem Gemeinderatsbeschluss auf das Obereigentum verzichtet. Seitdem sei die Waldinteressentschaft Igls Alleineigentümerin des Igler Waldes.

Die 21 Bauern bekamen die Flächen im Zuge einer „Hauptteilung“ ins Eigentum übertragen. Das heißt, Gemeindegut wurde endgültig aufgeteilt, 340 Hektar für die Agrargemeinschaft, knapp acht Hektar für die Stadtgemeinde.

Stadtgemeinde im Rechtsstreit unterlegen

Innsbruck wollte diese Hauptteilung rückgängig machen lassen. Nach jahrelanger Verfahrensdauer blitzte die Stadtgemeinde schlussendlich bei den Höchstgerichten ab. Die Hauptteilung war rechtens und die 21 Agrarier sind als größte Grundbesitzer zugleich auch die wichtigsten Verhandlungspartner rund um den geplanten Bau der neuen Patscherkofelbahn.

Für eine Zustimmung stellen die Agrarier auch Bedingungen. So dürfe auf dem stadteigenen Areal der Talstation nur ein eingeschränkter sozialer Wohnbau geschehen. Man sei für sozialen Wohnbau in Igls, aber es solle verträglich bleiben, sagt Zimmermann.

Schöpf: Klassischer Fall von Nebenregierung

Die Agrargemeinschaft sieht sich hier als Vertreterin der Igler Bevölkerung. Das ist ein exemplarischer Fall, der den Agrargemeinschafts-Kritiker und Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf zur Weißglut treibt. Man sehe da den klassischen Fall einer Nebenregierung.

Ermöglicht wurde das durch die Hauptteilung, die im neuen Agrargesetz immer noch vorgesehen ist und laut Schöpf verboten gehört. Das fordern übrigens auch alle Tiroler Oppositionsparteien, sie erhoben gegen die Agrar-Novelle im Mai Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof.

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