Freispruch für Skiführer nach Lawinenabgang

Ein Skiführer ist am Dienstag am Landesgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden. Der Mann war mit einer Gruppe von Freeridern unterwegs, als sich ein Schneebrett löste und ein Gast schwer verletzt wurde.

Der 44-jährige Angeklagte ist ein langjähriger Skiführer aus Sölden, der am 8. März dieses Jahres als Guide mit drei erfahrenen Freeridern aus Bayern im Bereich des Mutboden am Tiefenbachferner unterwegs war. Um das Risiko zu minimieren, fuhren sie einzeln in einen Hang ein. Der Skiführer sollte als Letzter fahren. Der Gast vor ihm löste dann das Schneebrett aus und wurde von dem Schneebrett verschüttet. Auch ein zweites Gruppenmitglied wurde von dem Schneebrett erfasst, konnte sich aber selbst befreien. Der Skiführer setzte einen Notruf ab, fand den Verschütteten und grub ihn mit einer Schaufel aus. Vor Gericht sagte der Verschüttete am Dienstag, dass er an den Unfallhergang und den gesamten Tag keine Erinnerung mehr habe.

Opfer fordert kein Schmerzensgeld

Die übrigen Gruppenmitglieder schildern übereinstimmend, dass sie mit dem Skiführer ausreichend Route und Verhältnisse besprochen hätten. „Wir haben ihm vertraut, sonst wären wir ja nicht mit ihm gefahren“, so die Zeugen. Keiner der drei – auch nicht der schwer Verletzte, der noch Monate nach dem Unglück an den Folgen leidet – warf dem Skiführer am Dienstag etwas vor. Als der Richter dem Unfallopfer den Hinweis gab, dass er sich als Privatbeteiligter mit Schmerzensgeldforderungen der Klage anschließen könne, sagte dieser: „Das mache ich nicht.“

Lawinengefahr: Restrisiko bleibt

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten Fehler bei der Routenplanung vor. Über diese Planung könne man diskutieren, meinte ein Gutachter. Doch auch er räumte ein, dass latente Lawinengefahr geherrscht habe und man deshalb auch als Experte da nicht in der Lage sei, das Risiko richtig einzuschätzen. Ein Restrisiko bleibe, war man sich schließlich vor Gericht einig.

Verteidiger Andreas Ermacora führte aus, dass ein Berg- oder Skiführer niemals eine Garantie abgeben könne. Der Angeklagte kenne das Gelände, habe eine sorgfältige Tourenplanung gemacht und keine Anzeichen eines möglichen Lawinenabgangs gehabt. Seine Lawinenstrategiemethode habe ein Risiko von 0,33 ergeben, „ein gesellschaftlich akzeptiertes Risiko“, wie der Verteidiger es nannte. Dem schloss sich am Dienstag auch der Richter an und sprach den Angeklagten frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.