Justizmitarbeiter zu Geldstrafe verurteilt

Ein ehemaliger Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft ist am Dienstag vor Gericht gestanden, weil er entgegen der Vorgaben immer wieder auf Akteninhalte zugegriffen hatte. Er wurde wegen Amtsmissbrauch und versuchter Begünstigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der 19-jährige Tiroler zeigte sich vor dem Schöffensenat voll geständig. Als er als Verwaltungsassistent bei der Staatsanwaltschaft gearbeitet hat, war er noch Jugendlicher. Aus Interesse habe er damals immer wieder auf Akten von Bekannten, Kollegen bzw. eines nahen Verwandten zugegriffen. „Hätte ich gewusst, dass es so ausgeht, hätte ich es nicht getan“, sagte er im Verhandlungssaal.

Zeuge verplapperte sich gegenüber Polizei

Denn die in den Datensätzen gespeicherten Informationen, zum Beispiel Ermittlungsstände, gelten als sensibel. Der junge Mann hat bei Dienstbeginn auch eine Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis unterschrieben. Aufgeflogen sind die Abfragen dann unter anderem nach der Bemerkung eines Zeugen bei der Polizei. Dieser sagte zu den Beamten, dass er eh wisse, dass gegen ihn etwas läuft.

Seither ohne Job

Über die elektronischen Protokolle sei es dann sehr einfach gewesen zu sehen, wer abgefragt hatte. Der junge Mann wurde entlassen und ist seither arbeitslos, weil er nach den Ermittlungen gegen ihn keinen Job mehr gefunden habe, sagt seine Verfahrenshelferin. Sie hätte sich eine diversionelle Erledigung gewünscht. Die Staatsanwältin forderte hingegen einen Schuldspruch.

Am Ende gab es eine Geldstrafe von 1.200 Euro für Amtsmissbrauch und versuchte Begünstigung. Diese würde, wenn sie rechtskräftig wird - auch nicht im Leumund aufscheinen und der Jobsuche damit nicht mehr im Wege stehen. Der junge Mann hätte das Urteil sofort angenommen - die Staatsanwältin gab hingegen keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.