Ushebti: Freispruch vom Vorwurf der Hehlerei

Vom Vorwurf der Hehlerei sind am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck zwei in Tirol wohnhafte Ägypter freigesprochen worden. Die Männer sollen versucht haben, ein in Ägypten aus dem Grab des Hor-ir-aa gestohlenes „Ushebti“ zu verkaufen.

Ushebti-Figur

Die 18 cm große Statuette hat die Form einer Mumie. Laut Experten ist sie 3.000 Jahre alt. Ihr Wert beträgt rund 5.000 Euro.

Beide Angeklagte bekannten sich vor Richter Norbert Hofer nicht schuldig. Er habe das Ushebti, eine Grabfigur in Mumiengestalt, auf einem Flohmarkt in Völs in Tirol gemeinsam mit einer weiteren Statue um insgesamt 100 Euro gekauft, erklärte der 41-jährige Erstangeklagte. Da er nicht gewusst habe, was die Grabbeigabe wert sei, habe er versucht, im Internet einen „Experten“ zu kontaktieren, um die Statue schätzen zu lassen. Dabei wurden jedoch verdeckte Ermittler auf den Ägypter aufmerksam - mehr dazu in „Flohmarkt-Statue“ erwies sich als Antiquität.

Sichergestelltes Uschebti

Polizei

Die wertvolle Ushebti-Figur wird an Ägypten zurückgegeben

Richter: „Dummheit ist nicht strafbar“

„Ich habe nicht gewusst, dass ich einfach in ein Museum hätte gehen können“, verteidigte sich der Mann. Außerdem habe er geglaubt, dass die Einfuhr ägyptischer Kulturgüter bis in die 1980er-Jahre legal gewesen sei, und immerhin sei das Ushebti mit einer Zeitung aus dem Jahre 1981 umwickelt gewesen. Der Zweitangeklagte habe bei Verwandten in Ägypten versucht, den Wert der Statue herauszufinden. Um zwei Millionen Euro wollten die Männer die Grabbeigabe schließlich verkaufen.

„Die Art und Weise, wie Sie versucht haben, das Ushebti zu verkaufen, war schräg und dumm“, bemerkte Hofer in seiner Urteilsbegründung. Dummheit sei jedoch nicht strafbar, fügte er hinzu. Der Freispruch erfolgte schließlich im Zweifel, weil das Gericht nicht feststellen konnte, ob das Ushebti aus einer Straftat stammt oder nicht.

Weiter unklar bleibt auch woher das Ushebti stammt und ob es auf legalem Wege nach Österreich kam. Ushebtis stehen auf der roten Liste gefährdeter Kulturgüter und dürfen seit 1983 nicht mehr aus Ägypten ausgeführt werden.

Die Angeklagten gaben an, die Statuette auf einem Flohmarkt in Völs gekauft zu haben. Das bestritt der angebliche Verkäufer, ein einheimischer Krankenpfleger, vor Gericht. Seine Zeugenaussage blieb für den Richter aber zweifelhaft, wie er sagte.

Ushebti wird Ägypten zurückgegeben

Weil jedoch ein kostspieliges Gerichtsverfahren notwendig wäre, um zu beweisen, dass das Ushebti legal eingeführt wurde, verzichtete der Ägypter nach dem Prozess auf das Ushebti. Der Richter möchte dieses nun der ägyptischen Botschaft zukommen lassen, sodass es wieder in seine Heimat zurück gebracht werden kann.