Bedingte Haftstrafen wegen Wiederbetätigung

Mit zwei Schuldsprüchen hat am Donnerstagabend am Landesgericht ein Prozess wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung geendet. Der Erstangeklagte erhielt 18, der Zweitangeklagte sechs Monate bedingte Haft.

Der 20-jährige Erstangeklagte wurde außerdem wegen des Verbrechens der vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel schuldig gesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, mit weiteren Beteiligten vier Rohrbomben gebaut zu haben. Eine davon habe er vor der Polizeiinspektion in Axams am 30. Dezember 2013 kurz nach Mitternacht zur Detonation gebracht - mehr dazu in Bombenbastler ausgeforscht.

Bombe hätte jemanden schwer verletzen können

Die Rohrbombe sei als „für den Menschen sehr gefährlich“ eingestuft worden, zitierte Richter Gerhard Melichar aus einem Gutachten des Entschärfungsdienstes. Der Gefährdungsbereich habe rund 50 Meter betragen. Außerdem sei eine zu diesem Zeitpunkt in einem parkenden Auto wartende Frau durch die Bombe gefährdet worden.

Nationalsozialistische Zeichen angebracht

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Angeklagten vorgeworfen, an mehreren teilweise öffentlichen Orten nationalsozialistische Symbole, Runen und Zahlenkombinationen angebracht zu haben. Außerdem sollen die beiden entsprechende Bilder verschickt und Lieder verbreitet haben. Dem Erstangeklagten wurden insgesamt acht Verstoße gegen das Verbotsgesetz vorgeworfen, dem Zweitangeklagten zwei. Die Geschworenen sprachen beide Beschuldigten jedoch teilweise frei.

Weinflaschen mit Hitler-Bild gekauft

Der 20-Jährige hatte sich teilweise schuldig bekannt. Er habe sich nichts dabei gedacht, meinte der junge Tiroler. Warum er jedoch in Italien Bier- und Weinflaschen mit dem Abbild von Adolf Hitler gekauft und diese bei sich zu Hause aufgestellt hatte, konnte er nicht erklären. Der zweite Angeklagte bekannte sich indes nicht schuldig. Er habe nicht genau gewusst, was die Symbole bedeuten würden, verteidigte sich der 21-Jährige.

Widersprüchliche Aussagen

Immer wieder verstrickten sich sowohl die beiden Angeklagten als auch deren als Zeugen geladene Freunde während der Verhandlung in widersprüchlichen Beweisaussagen. Oft stimmten die von den Richtern und der Staatsanwältin vorgelesenen Aussagen der Ersteinvernahmen nicht mit den Angaben während des Prozesses überein. „Es ist ein Wahnsinn, was uns heute hier präsentiert wird“, kommentierte daraufhin Staatsanwältin Veronika Breithüber.

Beide Angeklagten versuchten, sich mit Unwissenheit zu verteidigen. Stets beteuerten sie den Hintergrund der Symbole bis vor kurzem nicht genau oder überhaupt nicht gekannt zu haben. Einem nationalsozialistischen Gedankengut anzuhängen oder gar der rechten Szene anzugehören, bestritten beide Tiroler.

Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig. Weder die Staatsanwältin, noch die beiden Verteidiger gaben eine Erklärung ab.