Keine Anklage nach tödlichem Unfall

Ein tödlicher Verkehrsunfall auf der Haller Straße im Jänner dieses Jahres bleibt ohne gerichtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. Bei dem Unfall war ein 90-jähriger Fußgänger gestorben.

Es war bereits dunkel, als der Mann am 17. Jänner die Haller Straße überquerte. Er wurde auf einer der vier Fahrbahnen von einem Auto erfasst und durch die Wucht des Aufpralls in eine nahe gelegene Bushaltestelle geschleudert. Der Mann erlag seinen schweren Verletzungen noch an der Unfallstelle - mehr dazu in Zwei Fußgänger bei Unfällen getötet.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben jetzt, dass die 70-jährige Pkw-Lenkerin keine Chance hatte, den Fußgänger rechtzeitig wahrzunehmen und den Unfall zu verhindern. Der Lenkerin könne kein Reaktionsverzug oder sonstiges Fehlverhalten vorgeworfen werden, so die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Deshalb wurde das Ermittlungsverfahren jetzt eingestellt.