Lkw-Fahrer nach tödlichem Unfall verurteilt

Ein ungarischer Lkw-Fahrer hat sich am Montag vor Gericht verantworten müssen. Bei einem von ihm verursachten Unfall starb eine Frau, zwei weitere wurden schwer verletzt. Das Urteil: fünf Monate bedingt und eine Geldstrafe.

Der Unfall ereignete sich vergangenen Oktober in Bruckhäusl. Der Sattelschlepper war in einem Tunnel ins Schlingern geraten und gegen einen Pkw geprallt. Die entgegenkommende 51-jährige Frau war auf der Stelle tot, zwei weitere Frauen, die auf dem Heimweg von einem Seminar waren, laborieren noch immer an den Folgen des Unfalls – mehr dazu in Frau bei Unfall in Tunnel getötet.

Transportfirma wusste über Missstände Bescheid

Der 36-jährige Lenker erklärte sich bei der Verhandlung am Montag teilweise schuldig. Er bedauerte den Unfall und erklärte, dass auch sein ehemaliger Arbeitgeber – die Transportfirma – auf die Anklagebank gehöre. Der Angeklagte sagte, er habe der steirischen Firma mitgeteilt, dass die Reifen abgefahren seien, dass der Lkw nicht richtig beladen und die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert sei. Doch verantwortlich für den Zustand der Reifen und die Sicherung der Ladung ist der Lenker.

Fahrer fristlos entlassen

Vor dem Richter schilderte der Angeklagte, dass er sich unter Druck gefühlt habe. Da er Geld verdienen wollte, hätte er fahren müssen. Er sei langsam und vorsichtig gefahren, damit im Anhänger nichts verrutsche, schilderte er vor Gericht. Etwa zehn Tonnen seien noch geladen gewesen, als der Sattelzug im Tunnel plötzlich zu schlingern begann, ausbrach und in die entgegenkommenden Autos krachte. Die Transportfirma hat den ungarischen Lenker nach dem Unfall fristlos entlassen.

Richterin: Fahrlässige Tötung

Der Lkw-Fahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Umständen schuldig gesprochen und zu fünf Monaten bedingt und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dass die Reifen seines Sattelzuges nicht verkehrstauglich waren, sei sogar für einen Laien feststellbar gewesen, auch, dass die Lasten im Anhänger falsch verteilt waren, sei dem Lenker klar gewesen, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung.

Der Lenker nahm das Urteil zur Kenntnis, sagte nochmals, dass er jeden Tag an den Unfall denke und fügte hinzu, dass ausländische Fahrer immer das schlechtere Material zur Verfügung gestellt bekämen und das Fahren mit schlechten Reifen normal sei. Wer nicht fahre, verdiene eben nichts.