Sechs Monate bedingt für Leihopa

Wegen Quälens oder Vernachlässigens eines minderjährigen Buben ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck ein ehemaliger Betreuer einer Jugendorganisation zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der 66-Jährige war von den Vorwürfen bereits zweimal im Zweifel freigesprochen worden.

Beide Freisprüche wurden aber vom OLG aufgehoben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.

Der Beschuldigte hatte sich auch bei der dritten Auflage des Prozesses nicht schuldig bekannt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, zwischen Frühsommer 2009 und Anfang Mai 2010 den damals neunjährigen Buben als „Leihopa“ immer mehr „isoliert“ und dessen soziale Kontakte unterbunden zu haben. Gutachten zufolge soll der Bub durch die Handlungen des Angeklagten eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten haben.

Links: