Ex-Justizminister Hans Klecatsky gestorben

Der frühere Justizminister Hans Klecatsky ist am Donnerstag im 95. Lebensjahr an den Folgen eines Schlaganfalles gestorben. Das bestätigte Karl Weber, der Leiter des Instituts für öffentliches Recht der Universität Innsbruck, an dem Klecatsky noch bis vor kurzem gelehrt hatte.

Hans Klecatsky war von 1966 bis 1970 parteifreier Justizminister in der ÖVP-Alleinregierung.

Uni Innsbruck war seine Wirkungsstätte

Der am 6. November 1920 geborene Jurist kam nach dem Krieg als Richter 1951 in den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und 1959 als damals jüngstes Mitglied als Hofrat an den Verwaltungsgerichtshof. 1964 habilitierte er sich an der Universität Innsbruck als Dozent für Allgemeine Staatslehre, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ein Jahr später wurde er Professor für Öffentliches Recht.

Nach seiner Minister-Tätigkeit kehrte Klecatsky 1970 zurück nach Innsbruck und übernahm die Leitung des Instituts für öffentliches Recht. Auch nach seiner Emeritierung 1991 unterrichtete er weiter bis zum Beginn des laufenden Sommersemesters. Wie sein Nachfolger Weber erläuterte, waren ihm vor allem die Menschenrechte ein besonderes Anliegen.

Präsident Fischer: „Brilliante Juristenkarriere“

Bundespräsident Dr. Heinz Fischer hat auf die Nachricht, dass Bundesminister a.D. Univ. Prof. Dr. Hans Klecatsky verstorben ist, mit großer Betroffenheit reagiert. Univ. Prof. Klecatsky hatte eine brillante, vielseitige und international anerkannte Juristenkarriere hinter sich, so Fischer. Klecatsky werde im deutschsprachigen Raum im Bereich der Rechtswissenschaften immer einen sehr ehrenvollen Platz einnehmen, meinte Bundesptäsident Heinz Fischer.

ÖVP: „Wichtiger Gestalter des Rechtsstaats“

Mit Hans Klecatsky verliere Österreich einen der wichtigsten Gestalter des österreichischen Rechtsstaates", sagte ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker zum Ableben des ehemaligen Justizministers am Donnerstag: „Mit dem Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof oder der Abschaffung von Todesstrafe und Ausnahmegerichtsbarkeit im Jahr 1968 hat Hans Klecatksy die Justiz in Österreich entscheidend mitgeprägt. Ebenso mit dem Strafvollzugsgesetz und dem strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 1969.“

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