Höchstrichter bestätigen Strafen für Glücksspiel

Nach mehreren Beschwerden in Tirol von Glücksspiel-Automaten-Betreibern gegen Strafen und Beschlagnahmungen hat der Verfassungsgerichtshof jetzt das Glücksspielgesetz bestätigt. In den umstrittenen Passagen ging es auch um die Mindest-Strafen.

Ausgangspunkt für die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs waren unter anderem Razzien in Tirol, bei denen mutmaßlich illegal betriebene Glücksspiel-Automaten beschlagnahmt wurden. Die Betroffenen bekämpften die Entscheidung beim Landesverwaltungsgericht und dieses hatte wiederum Zweifel, ob das zu Grunde liegende Glücksspielgesetz in allen Punkten rechtlich in Ordnung ist. Auch im Burgenland hatte das Landesverwaltungsgericht ähnliche Bedenken.

Automatenfirmen sahen Strafen als Geschäftsstörung

Der Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz jetzt bestätigt und dabei auch die Mindeststrafen für rechtlich zulässig erklärt. Automatenbetreiber hatten diese in der Vergangenheit als existenzbedrohend bezeichnet und das Vorgehen der Behörden wiederholt als rechtswidrig kritisiert.

Was die Strafen anbelangt, betont der Verfassungsgerichtshof jetzt aber, dass das Gesetzesziel, verbotene Automaten-Glücksspiele zu verhindern, so besser erreicht werden kann. Die Mindeststrafen dafür liegen im Glücksspielgesetz bei 1.000 bis 3.000 Euro, die Höchststrafen bei 60.000 Euro.