Betrugsversuche mit Traueranzeigen

Polizei und Arbeiterkammer warnen vor Betrügern, die nach Todesfällen bei den Hinterbliebenen abkassieren wollen. Die Täter wollen Geld für Traueranzeigen, für die sie keine Leistung erbracht haben. Zwei Betrugsversuche mit dieser Masche gab es in Tirol bereits.

Die unbekannten Täter gehen immer nach dem gleichen Muster vor: Sie nutzen dafür die üblichen Traueranzeigen im Internet. Ohne dafür eine Leistung erbracht zu haben, schicken sie Hinterbliebenen einfach eine Rechnung für derartige Anzeigen.

Dabei geben die Betrüger auch den Namen des beauftragten Bestatters an, um so glaubwürdiger zu erscheinen. Eine Abbildung der Internet-Parteanzeige ist ebenfalls beigelegt. Als Absender für die Rechnung in Höhe von mehr als 450 Euro scheint eine in Wirklichkeit nicht existierende Firma mit angeblichem Sitz in Krems auf.

Täter nutzen Ausnahmesituation aus

Polizei und Arbeiterkammer warnen jetzt: Bei derartigen Rechnungen sollen die Hinterbliebenen auf keinen Fall Geld überweisen. Das Konto befindet sich in Spanien, die angegebene Firma „Traueranzeiger Ges.m.b.H“ gibt es nicht. Besonders perfide sei, dass die Täter hier offenbar die Ausnahmesituation der Hinterbliebenen nach einem Todesfall ausnutzen wollen.