Fristlos entlassen: ÖGB gewinnt gegen Bank
Das Urteil des Landesgerichtes qualifizierte die fristlose Entlassung durch die Großbank als rechtswidrig. Für die Gewerkschaft ist das Urteil ein wichtiges Signal. Denn dem Bankmitarbeiter war nach 31 Dienstjahren nicht nur ein verbaler Streit bei einer Weihnachtsfeier vorgeworfen worden, sondern auch ein Fehlverhalten im Umgang mit anderen Mitarbeitern der Filiale. Doch dieses Fehlverhalten sei von den Mitarbeitern nicht bestätigt worden, sagt die Gewerkschaft. Und die Bank habe den Inhalt des Streits bei der Weihnachtsfeier auch nicht glaubhaft darstellen können.
ÖGB vermutet gängige Praxis
Der ÖGB vermutet nicht zuletzt deshalb hinter der versuchten fristlosen Entlassung eine gängige Praxis. Immer wieder würden Unternehmen versuchen, ältere und damit teure Arbeitnehmer über Entlassungen kostengünstig abzubauen. Der Bankmitarbeiter mit seinen 31 Dienstjahren sei kein Einzelfall, sagt Harald Schweighofer von der Gewerkschaft der Privatangestellten. Der ÖGB sieht sich durch das Urteil in seiner Meinung bestärkt und will auch in Zukunft gerichtlich gegen Entlassungen vorgehen.