Gast tot: Bedingte Strafe für Bergführer

Wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung ist ein Tiroler Bergführer am Dienstag am Landesgericht Innsbruck zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten bedingt verurteilt worden. Ein deutscher Tourengast des Bergführers kehrte auf dem Piz Bernina alleine um und stürzte dabei in den Tod.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Tiroler vorgeworfen, im Juli den Tod des Deutschen herbeigeführt zu haben, indem er zuließ, dass der Tourengast, trotz Krämpfen in den Oberschenkeln, Problemen mit der Höhe sowie ohne ein für den Abstieg erforderliches Seil und ohne Abseilgerät, alleine umkehrte und abstieg. Der Angeklagte bekannte sich vor Richter Norbert Hofer schuldig.

Nachsichtiger Richter

„Sie haben damals eine ziemlich ungünstige Situation erfahren - ideale Verhältnisse, motivierte Gäste, die sich aber nicht kannten und einen Gast, der sich selbst überschätzte“, sagte Hofer in Richtung des Angeklagten. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Krämpfe, oder die Probleme mit der Höhe, kausal für den Unfall gewesen seien. „Kausal war wahrscheinlich, dass er kein Seil dabei hatte“, sagte der Richter.

Zeuge entlastet den Bergführer

Ein Zeuge, der damals bei der Tour mitging, berichtete jedoch, dass der Verunglückte gegenüber dem Bergführer behauptet habe, ein Seil dabei zu haben. „Er hat gesagt, er schafft den Weg alleine. Er hat regelrecht darauf gedrängt, dass wir die Tour weiter gehen sollen und er alleine absteigt“, sagte der Zeuge.

Der angeklagte Bergführer habe die Tour sehr gut geplant und eine überdurchschnittlich hohe Sorgfalt angewandt, meinte der Gutachter Paul Mair vor Gericht. Auch sicherungstechnisch habe er die Situation sehr gut eingeschätzt. „Doch selbst wenn der Gast ein Seil mitgehabt hätte, hätte er ihn nicht alleine zurückgehen lassen dürfen“, fügte der Gutachter hinzu.