Arbeiter nicht korrekt gemeldet: Haftstrafe

Jahrelang sollen zwei Brüder in der Baubranche durch Scheinanmeldungen von Arbeitern einen Schaden von 750.000 Euro verursacht haben. Am Donnerstag wurden sie rechtskräftig zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt.

Am Landesgericht Innsbruck was das groß angelegte Betrugssystem im Mittelpunkt eines Prozesses. Es ging um hunderte Arbeiter und ein dubioses Firmengeflecht. Die Brüder im Alter von 39 und 37 Jahren, die sich wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, wegen organisierter Schwarzarbeit und betrügerischer Krida vor dem Schöffengericht verantworten mussten, waren vor Richter Josef Geisler voll geständig.

Mehr als 500 Arbeiter sollen die beiden über Jahre mit Hilfe eines Netzwerks von Scheinfirmen und Strohmännern bei der Sozialversicherung angemeldet haben, ohne allerdings real Abgaben zu zahlen. Schlussendlich wurden die Scheinfirmen in Konkurs geschickt. Die betroffenen Arbeiter waren im Auftrag der Brüder auf deren Baustellen unterwegs, gezahlt wurden sie schwarz.

Schaden auf Kosten der Allgemeinheit

Mit dem dubiosen Firmengeflecht waren die Angeklagten in Tirol und der Steiermark aktiv. Vor Gericht wurde ihnen ein Schaden von rund 750.000 Euro angelastet.

Geschädigt wurden vor allem die betroffenen Gebietskrankenkassen und die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, Staatsanwalt und Gericht betonten vor allem den Schaden für die Allgemeinheit.

Weitere Prozesse folgen nocht

Beide angeklagten Männer zeigten sich vor Gericht reuig und entschuldigten sich für ihre Taten. Bei der weiteren Aufklärung rund um das dubiose Firmengeflecht wollen sie mithelfen, beteuerten die beiden Innsbrucker. Der Prozessreigen in diesem Fall ist noch lange nicht abgeschlossen, mutmaßlichen Komplizen der beiden - darunter auch ein Cousin - wird noch der Prozess gemacht.

Der 39-Jährige wurde zu insgesamt dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, er war auch wegen Hehlerei angeklagt, weil er im Ötztal gestohlene, teure Winterjacken erworben hatte. Das Urteil für seinen 37-jährigen Bruder lautete drei Jahre Gefängnis teilbedingt. Die Urteile sind rechtskräftig.