Rassismusvorwürfe gegen Tiroler Polizei

Ein Polizist erhebt Diskriminierungsvorwürfe gegen die Tiroler Exekutive: Gegenüber der Tageszeitung „Der Standard“ berichtete der Beamte, der anonym bleiben will, von „strukturellem Rassismus und systematischer Andersbehandlung von Ausländern“.

Ein konkreter Vorwurf bezieht sich etwa auf eine offizielle Schulung in den Räumlichkeiten der Landesverkehrsabteilung (LVA) Tirol im Frühjahr, bei der es um den Umgang mit Verkehrssündern gegangen sei. Dort soll ein leitender Beamter gesagt haben, man könne zwar bei kleineren Vergehen die Betroffenen lediglich abmahnen, statt eine Strafe zu verhängen, „außer bei den Türken, da gibt es keine Abmahnung“. Generell seien Witze über Türken und Afrikaner „normaler Alltag“, wurde der Polizist in dem Blatt zitiert.

Vorwürfe werden bereits geprüft

Die Prüfung der Vorwürfe sei bereits in die Wege geleitet, sagte der Tiroler Landespolizeidirektor Helmut Tomac: „Wir haben höchstes Interesse daran, dass solche Dinge im Keim erstickt werden.“ Man werde der Sache „selbstverständlich“ nachgehen. Tomac bedauert, dass das Thema von einer Zeitung „hinausgeschossen“ worden ist und man damit nach außen die Arbeit der Tiroler Polizei angepatze. Das sei schade, es seien immerhin 2000 Tiroler Polizistinnen und Polizisten betroffen und damit in ein schiefes Licht gerückt worden. Es sei sonderbar, dass die Vorwürfe über die Zeitung an die Öffentlichkeit gekommen seien und der Polizist es nicht intern thematisiert habe. Tomac sagt, er könne den Bericht in der Zeitung „Der Standard“ nicht bestätigen. Sollte sich der Vorwurf bestätigen, werde es dienstrechtliche Konsequenzen geben. Fakt sei, dass man sich bei der Tiroler Polizei sehr bemühe, Bewusstsein für ethnische Gruppen zu sensibilisieren.

Auch im Innenministerium betonte man, die Vorwürfe ernst zu nehmen: „Bei jedem Vorwurf schauen wir uns das ohne Vorbehalt an, es gibt null Toleranz in diesem Bereich“, sagte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der APA. Um den Sachverhalt aufklären zu können, richtete das Ministerium einen Appell an den Beamten, der Behörde nähere Informationen zu übermitteln. Er könne dabei Gewissheit haben, dass ihm keine Nachteile drohen, hieß es.

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