Zu wenig Gehaltsangaben in Stellenanzeigen

Laut einer Untersuchung der AK Tirol sind in lediglich 45 Prozent der Stellenanzeigen die gesetzlich verpflichtenden Gehaltsangaben auch enthalten. Seit 2011 gilt diese Regelung in Österreich, somit müsste in jeder Stellenanzeige das Mindestgehalt angeschrieben sein.

Wenn man sich auf Stellenanzeigen bewirbt, hat man das Recht zu wissen, wieviel man verdienen würde. Seit 2011 gilt diese Regelung in Österreich und somit müsste in jeder Stellenanzeige das Mindestgehalt angeschrieben sein. In der Theorie klingt das einfach. In der Praxis scheint es jedoch nur spärlich zu funktionieren.

Nur 45 Prozent gaben Gehalt an

Die AK Tirol hat 5.885 Stellenanzeigen kontrolliert und nur 45 Prozent davon enthielten die gewünschte Gehaltsangaben. Besonders Klein- und Mittelbetriebe kommen ihrer gesetzlichen Pflicht nur selten nach. Lediglich 38 Prozent haben den Mindestgehalt in ihren Stellenangeboten angegeben. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das ein Minus von rund sechs Prozent. Peronalvermittler sind in dieser Hinsicht nahezu vorbildlich. In den Untersuchungen der AK haben 91 Prozent die notwendigen Angaben gemacht.

AK fordert eine Änderung

Erwin Zangerl, Präsident der Arbeiterkammer Tirol, zeigte sich von den Ergebnissen empört. „So kann es nicht weitergehen. Was ist ein Gesetz wert, wenn Verstöße nicht geahndet werden?“, ließ Zangerl in einer Aussendung verlauten. Denn wie jedes Gesetz hat bei Verstoß auch dieses eine Strafe vorgesehen, die bis zu 360 Euro betragen kann.

Jedoch können nur selbst Betroffene oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft eine Beschwerde bei der Bezirksverwaltungsbehörde einreichen. Für Zangerl ist das nicht genug. Er fordert, dass auch die AK und der ÖGB solche Übertretungen anzeigen dürfen. „Das wäre das wirksamste Instrument für mehr Geldtransparenz“, so der Präsident.