Homosexuelles Paar bekommt vor Gericht Recht

Einen sehr fortschrittlichen Weg geht das Oberlandesgericht Innsbruck in Sachen Kinderbetreuungsgeld für homosexuelle Paare. Dieses dürfe, so das Gericht, auch in diesem Fall geteilt werden. Jetzt ist der oberste Gerichtshof am Zug.

Ganz konkret geht es in diesem Rechtsstreit um ein lesbisches Paar aus Tirol, das sich die Kinderbetreuungszeit und auch das Kinderbetreuungsgeld teilen wollte. Die zuständige Tiroler Gebietskrankenkasse hat den entsprechenden Antrag abgelehnt. Die Frauen gingen daraufhin zum Oberlandesgericht. Das hat entschieden, das Kinderbetreuungsgeld könne sehr wohl gesplittet werden. Der Klägerin sei Kinderbetreuungsgeld zu gewähren, denn rechtlich sei sie als „Pflegemutter“ des Kindes zu betrachten, es komme auf die faktischen Kinderbetreuungsverhältnisse an.

Auf Anfrage des ORF erklärt Wigbert Zimmermann, der Sprecher des Oberlandesgerichts Innsbruck, das sei eine sehr fortschrittliche und mutige Entscheidung gewesen. Man gehe da einen sehr eigenständigen, provokanten Weg. In einem ähnlich gelagerten Fall in Oberösterreich hat sich das Oberlandesgericht Linz dagegen entschieden. Jetzt sei das ganze ein Fall für den Obersten Gerichtshof, so Zimmermann. Dieser müsse Farbe bekennen und schauen, was sich in den vergangenen Jahren gesellschaftlich getan hat.

Ministerium verweist auf Stiefkindadoption

Das Familienministerium sieht die Sache ähnlich wie das OLG Linz: Homosexuelle Partner sind demnach nicht zur Aufteilung des Kindergelds mit dem leiblichen Elternteil berechtigt, denn Pflegeeltern seien laut Gesetz Personen, die nicht mit dem leiblichen Elternteil zusammenleben. Das gelte sowohl für heterosexuelle als auch für homosexuelle Personen, das Gesetz unterscheide hier nicht, wird betont.

Das Ministerium verweist aber darauf, dass der Partner das Kind adoptieren kann - die sogenannte Stiefkindadoption ist ja seit letztem Jahr auch für homosexuelle Paare möglich. Und dann können sie sehr wohl Anspruch auf Kindergeld haben.

Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) will die Sache jedenfalls ab Herbst im Zuge der geplanten Kindergeldreform diskutieren, hieß es auf Anfrage der APA.