Königshofer wegen Verhetzung verurteilt

Der frühere FPÖ-Abg. Werner Königshofer ist am Freitag in Innsbruck wegen des Vergehens der Verhetzung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weder Staatsanwaltschaft noch Königshofer, der sich selbst verteidigte, gaben eine Erklärung ab. Freigesprochen wurde Königshofer hingegen vom Vorwurf, durch ein im November 2011 ergangenes E-Mail an Tiroler Landtagsklubs ebenfalls zur Verhetzung beigetragen zu haben.

Dem aus der Partei ausgeschlossenen Wattener war vorgeworfen worden, ethnisch-religiöse Gruppen herabgesetzt zu haben. Königshofer drohten im Falle einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Haft, so Gerichts-Sprecher Andreas Stutter. Der frühere Grün-Abgeordnete Karl Öllinger hatte die Sache im Jahr 2011 zur Anzeige gebracht.

Muslime als „Schädlinge“ bezeichnet

Königshofer stand unter Verdacht, auf seiner Homepage einen Artikel mit Angriffen auf Muslime („Tirol oder Türol“) veröffentlicht zu haben. In dem Dokument war vor einer „schleichenden Orientalisierung“ des Bundeslandes gewarnt worden, vor dem „Fremdling auf Dauer“, der ein „Schädling“ sei, sowie vor muslimischen „Samenkanonen“. In Angriffen gegen die Freimaurerei vermutete Öllinger zudem antisemitische Attacken.

Vor Gericht bekannte sich Königshofer am Freitag nicht schuldig. Er habe den Artikel nicht selbst verfasst, die Schrift sei ihm anonym zugeschickt worden. Er habe jedoch die Anweisung gegeben, den Artikel auf seine Homepage zu stellen, meinte Königshofer. Er habe das Gesamtwerk für „vernünftig“ gehalten. „Die Entwicklung der Verhältnisse wurde in der Schrift nicht unrichtig dargestellt - mit Fakten aus der Presse, wenn auch tendenziös gereiht“, erklärte der Angeklagte. Es müsse im Zuge der freien Meinungsäußerung möglich sein, dass man solch eine Schrift anderen zur Kenntnis bringe, so Königshofer vor Gericht.

Werner Königshofer

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Königshofer am Freitag vor Gericht

Der 60-jährige Ex-Politiker musste sich zudem wegen eines E-Mails im November 2011 an Tiroler Landtagsklubs verantworten. Dieses soll auf eine Integrations-Enquete Bezug genommen und ebenfalls herabsetzende Äußerungen zum Inhalt gehabt haben.

Ermittlungen wegen Wiederbetätigung eingestellt

Im Oktober 2013 hatte die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen gegen Königshofer wegen Wiederbetätigung eingestellt - mehr dazu in Königshofer: Ermittlungen eingestellt. Im Raum war der Vorwurf gestanden, der ehemalige Nationalrat hätte Kontakte zur Neonazi-Homepage „alpen-donau.info“ gehabt. Königshofer kündigte daraufhin Verleumdungsklagen gegen „Fallensteller und ihre Freunde“ an. Er war aus der FPÖ ausgeschlossen worden, nachdem er das Massaker auf der norwegischen Ferieninsel Utöya mit der Fristenlösung verglichen hatte.