Intensive Ermittlungen im Fall Lucile

Nach dem gewaltsamen Tod der jungen Austauschstudentin Lucile in Kufstein im Jänner laufen im Hintergrund weiter intensive Ermittlungen. An Frankreich wurde ein Rechtshilfeansuchen gestellt und die DNA-Spuren sollen mit lebenden Personen verglichen werden.

Am Donnerstag trafen sich die Vertreter der Staatsanwaltschaft, des Landeskriminalamtes und der Gerichtsmedizin, um über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Dreieinhalb Monate ist es her, dass am Kufsteiner Innufer die Leiche der erschlagenen, jungen Frau gefunden wurde.

Direktabgleich der DNA-Spuren

Damals wurden auch DNA-Spuren gesichert, diese Spuren eignen sich aber nicht für einen automatischen Abgleich mit den Datenbanken. Deswegen hofft man jetzt auf einen sogenannten „Direktabgleich“, erklärt Walter Pupp, der Leiter des Landeskriminalamts.

Über staatsanwaltliche Anordnung und richterliche Genehmigung vergleiche die Gerichtsmedizin gesicherte DNA-Spuren mit lebenden Personen. Aufgrund der schlechten Qualität der DNA-Spuren könne man sie nicht ins System stellen, wo sie automatisch abgeglichen würden, sondern es sei Handarbeit angesagt, was zeit- und kostenintensiv sei, so Pupp. Wenn die richterliche Genehmigung vorliege, werde die Gerichtsmedizin damit beginnen.

Ansuchen an französische Justiz

Schon länger bekannt ist, dass es auch ein Rechtshilfeansuchen an Frankreich geben soll, dem Heimatland des Opfers. Inhaltlich will sich Pupp zu diesem Ansuchen nicht äußern. Man warte die Antwort ab, die durchaus verfahrens- und ermittlungsrelevant sein könne.

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