Land verzichtet auf Schadenersatzansprüche

Nach dem Waldbrand bei Absam stellt sich die Frage nach der Haftung. Derzeit wird diskutiert, ob der 18-Jährige, der mit seiner Zigarette den Waldbrand ausgelöst hat, für den Schaden aufkommen muss. Von Seiten des Landes heißt es am Dienstag, dass man auf Schadenersatzforderungen verzichten werde.

Der 18-Jährige soll durch eine Zigarette das Großfeuer in Absam ausgelöst haben. Er hatte den Brand aber noch selbst gemeldet und versucht, die Flammen zu löschen.

Haftung im vollen Umfang unwahrscheinlich

Bei der zivilrechtlichen Verantwortung geht es um den Schadensersatz. Dass der 18-jährige im vollen Umfang haftet, ist unwahrscheinlich. Schließlich sei das Ausmaß des Schadens außergewöhnlich und nicht erwartbar gewesen, sagt etwa Bernhard Koch vom Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck. Die Träger der Kosten, die Gemeinde beziehungsweise der Bund, könnten auf eine Schadensersatzklage auch verzichten.

„Keine Existenz zerstören“

Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) hat am Dienstag nach der Regierungssitzung angekündigt, dass das Land auf Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher des Waldbrandes verzichten will. „Unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz, die wir nicht beurteilen können, haben wir festgelegt, dass ich mich bemühen werde, mit dem Bund und der Gemeinde jene Maßnahmen zu erreichen, damit keine Schadenersatzansprüche erfolgen, damit hier keine Existenz gefährdet wird.“ Es sei bedauerlich, wie die Situation zustande gekommen ist und man habe es unterschätzt, was man mit einer brennenden Zigarette alles zerstören kann.

Verfahren offen

Etwas anderes ist eine mögliche strafrechtliche Verantwortung: Die Staatsanwaltschaft muss klären, ob es zu einem Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst kommt. Die Tatsache, dass der junge Mann den Brand nicht mit Absicht gelegt hat und sofort die Feuerwehr alarmiert hat, könnte zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

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