Streit um OP-Methode vor Gericht

Kein gutes Licht auf die Innsbrucker HNO-Klinik hat am Mittwoch ein Prozess am Landesgericht geworfen. Im Zentrum standen ein Oberarzt und der Leiter der HNO-Klinik. Beide hatten unterschiedliche Auffassungen, wie man einen Krebspatienten operiert.

Es ist eine Horrorvorstellung, wenn sich zwei Ärzte im Operationssaal uneinig sind, wie man einen Patienten am besten operiert. Geschehen ist das am 26. März 2009 in Innsbruck. Entgegen den Empfehlungen des Tumor-Boards, einem Gremium von Fachärzten, führte der Oberarzt eine schonende minimalinvasive Operation am Patienten durch, weil sich der Tumor als wesentlich kleiner herausstellte als auf den CT-Bildern zu sehen war.

Bei Operation das Kiefer gebrochen

Der Chef der HNO-Klinik wurde in den Operationssaal bestellt. Er beharrte auf die ursprünglich vereinbarte Operationsmethode und griff selbst zu Meißel und Messer. Dabei führte er dem Patienten durch unsachgemäße Hantierung mit dem Meißel eine Unterkieferfraktur zu, so die Anklage. Der HNO-Chef ging jedoch im Vorfeld des Prozesses auf das Angebot einer Diversion ein. Er war deshalb am Mittwoch nur mehr Zeuge. Als solcher überraschte er alle im Gerichtssaal, denn er sagte aus, dass er die Operation auf jeden Fall in dem Ausmaß durchgeführt hätte, auch wenn der Oberarzt vorher nicht operiert hätte.

Schlechte Kommunikation unter den Ärzten

Dem Oberarzt kann deshalb keine Schuld nachgewiesen werden, meinte der Richter. Laut Sachverständigem seien beide Operationsmethoden legitim. Er verstehe aber nicht, warum der HNO-Chef so viel zusätzliches Gewebe entfernt habe. Das sei nicht notwendig gewesen, meinte der renommierte Gutachter aus Deutschland. Die Kommunikation sei so schlecht gewesen, dass man sich offenbar im Vorfeld nicht einmal auf eine Methode habe einigen können. Das sei eine verheerende Optik für die TILAK, so Richter Norbert Hofer. Der Oberarzt wurde am Mittwoch noch nicht rechtskräftig freigesprochen, gegen die Diversion mit dem Leiter der HNO-Klinik legte der Staatsanwalt eine Beschwerde ein.