TA-Prozess: Wittauer nimmt Strafe an

Der frühere Nationalratsabgeordnete Klaus Wittauer wird seinen Schuldspruch im Telekom-Prozess um die verdeckte Finanzierung des BZÖ-Wahlkampfes 2006 annehmen. Er wird die „Fußfessel“ beantragen.

Wittauer wurde in der Nacht auf Samstag zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon drei Monate unbedingt. Außerdem hat der frühere BZÖ-Abgeordnete für seine Rolle bei der Vermittlung der verdeckten Parteispende im Wahlkampf 2006 eine Rückzahlung von 100.000 Euro an die Telekom akzeptiert, weitere 20.000 Euro plus Zinsen hat er bereits bezahlt. Laut seinem Anwalt Ewald Scheucher wird er das Urteil annehmen und beantragen, die unbedingte Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest („Fußfessel“) absitzen zu dürfen.

Die übrigen Angeklagten wollen berufen

Die drei weiteren Verurteilten von Freitagnacht wollen ebenso wie die Orangen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen. Das hat ein Rundruf der APA am Montag ergeben. Unklar ist noch, ob die Staatsanwaltschaft den Freispruch für Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer anfechten und Berufungen gegen die verhängten Strafen anmelden wird. Die Anklagebehörde hat bis Dienstag, 24.00 Uhr, Zeit für eine Rechtsmittelerklärung.

TA-Gelder für BZÖ

Kern der Anklage waren 960.000 Euro, die die Telekom Austria (TA) im Wahlkampf 2006 über zwei zwischengeschaltete Werbe-Agenturen an das damals neue und finanzschwache BZÖ bezahlt hatte. Veranlasst wurde die Zahlung laut nicht rechtskräftigem Urteil vom damaligen TA-Prokuristen Wolfgang F. sowie dem damaligen TA-Controlling-Chef und nunmehrigen Kronzeugen Gernot Schieszler, vermittelt vom Lobbyisten Peter Hochegger. Der bestreitet dies allerdings und hat gegen sein Urteil (zweieinhalb Jahre unbedingter Haft wegen Untreue und falscher Zeugenaussage im U-Ausschuss) Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet.