VwGH: Mehr Schutz für Nichtraucher

Nach einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist es Nichtrauchern nicht mehr zumutbar, zuerst durch den Raucherraum zu müssen, um in den Nichtraucherraum eines Lokales zu gelangen. Die Gastronomie sieht sich mit neuen Hürden konfrontiert.

Die ewige Diskussion um das Rauchverbot in Lokalen hat neuen Zündstoff. Nichtraucherräume und Toiletten müssen ohne Durchschreiten des Raucherbereiches erreichbar sein, so der Verwaltungsgerichtshof in einem aktuellen Urteil.

Für Wirtschaftskammer schockierendes Urteil

Mindestens 2.000 Tiroler Betriebe sind von erneuten Umbaumaßnahmen betroffen, ist Peter Trost, Spartengeschätsführer des Tourismus verärgert. Dieses Urteil werfe die derzeit geltende Rechtsmeinung über den Haufen. Er fordert deshalb mehr Rechtssicherheit, weil es unzumutbar sei, dass die Betriebe jedes halbe Jahr umbauen müssen.

Die Gastronomen überlegen jetzt, mit Amtshaftungsklagen gegen die Auswirkungen des Urteils vorzugehen. Schließlich hätten etliche bereits kräftig in den Umbau ihrer Lokale investiert, so Trost.

Anti-Raucher versteht Aufregung nicht

Robert Rockenbauer von der Schutzgemeinschaft für Nichtraucher wirft der Wirtschaftskammer vor, ihre Betriebe falsch beraten zu haben. Es sei immer schon klar gewesen, dass der Hauptraum der Nichtraucherraum sein muss und nicht umgekehrt. Dies hätten die Wirte - seiner Vorstellung nach - nun binnen vier Wochen umzusetzen. Umbau sei da keiner notwendig, so Rockenbauer, der sich für ein generelles Rauchverbot in Lokalen ausspricht. Das letzte Wort in der Diskussion um Rauchen in Tirols Lokalen ist aber wohl noch nicht gesprochen.