Tierschützer fordert eine Million Schadenersatz

Mehrere Freigesprochene im Tierschützerprozess klagen jetzt die Republik auf Schadenersatz. Der Tiroler Chris Moser fordert eine Million Euro, er begründet das unter anderem mit unberechtigter U-Haft, Verteidigerkosten und Schmerzensgeld.

Der Tiroler Künstler Chris Moser wurde im Mai 2008 nach einer mehrstündigen Hausdurchsuchung vor seiner Familie in Handschellen gelegt und verhaftet. Das umfangreiche Gerichtsverfahren war von großem Medieninteresse begleitet und führte zu einer Debatte über den Strafgesetz-Paragraphen zur Bildung einer kriminellen Vereinigung - mehr dazu in Alle Angeklagten freigesprochen.

Tierschützerprozess, vor Urteilsverkündung

APA/Pessenlehner

Einige der Angeklagten (ganz re. Moser) im Mai 2011 vor der Urteilsverkündung im Tierschützerprozess

Gutachten über Belastung der Familie

Moser, der 2011 freigesprochen wurde, fordert 1.031.300,04 Euro. In einem Auszug aus dem Anwaltsschreiben werden einzelne Positionen ausgeführt: Rund 9.000 Euro für „unberechtigte U-Haft“, Fahrtkosten und Tagsätze für die knapp 90 Tage Hauptverhandlung, Schmerzensgeld von rund 460.000 Euro für posttraumatische Belastungsstörung bei Moser sowie für den Vertrauensverlust „der kleinen Kinder in die Gesellschaft“, so der Auszug aus dem Anwaltsschreiben. Traxler verweist dabei auf Gutachten.

Chris Moser, freigesprochener Tierschützer, Künstler, Tirol

privat

Chris Moser, Tierschützer, Künstler

Geltend gemacht werden auch die Verteidigerkosten von mehr als 500.000 Euro, Verdienstentgang in der Höhe von 17.000 Euro in seinem Beruf als Restaurator bei der Stadtarchäologie Hall in Tirol sowie 30.000 Euro als Schadenersatz für beschnittene Persönlichkeitsrechte durch Observationen, Telefonabhörungen und Peilsender. Als Anzahlung fordert Moser über seinen Anwalt Stefan Traxler 100.000 Euro.

Ball liegt jetzt bei Finanzprokuratur

Traxler hofft auf eine außergerichtliche Einigung. In einem analogen Fall seien einem Beschuldigten 30.000 Euro geboten worden, das sei bei weitem zu wenig, so der Anwalt, „in diesem Fall würden wir klagen müssen“.

Die Finanzprokuratur habe jetzt drei Monate Zeit, auf die Eingabe zu reagieren, zu zahlen oder einen Vorschlag zu machen, danach würde der Gerichtsweg beschritten werden.

Kamerateam hat Prozess verfolgt

Mehr als drei Jahre lang begleitete eine Filmcrew die Verhandlung des Tierschützerprozesses. Am Sonntag (9. Juni, 23.00 Uhr, ORF 2) wird der preisgekrönte Dokumentarfilm „Der Prozess“ ausgestrahlt. Im Rahmen des Film/Fernseh-Abkommens hat der ORF die Produktion unterstützt.

Das aufsehenerregende Verfahren wird mittlerweile auch wissenschaftlich untersucht - mehr dazu in Tierschützerprozess wird erforscht.