Wahlkarte rechtzeitig beantragen

Am kommenden Sonntag sind Landtagswahlen und zehntausende Tirolerinnen und Tiroler geben ihre Stimme wieder per Wahlkarte ab. Einige Dinge müssen dabei aber beachtet werden, so muss die Wahlkarte beantragt werden.

Mehr als 19.000 Tiroler haben bei der letzten Landtagswahl per Wahlkarte gewählt. Ähnlich viele werden es auch an diesem Sonntag sein. Wahlkartenanträge sind noch bis zum Mittwoch 24. April möglich. Schriftlich müssen Wahlkarten bis Mittwoch beantragt werden, mündlich bis Freitagmittag.

Ein Antrag für die Wahlkarten ist im Stadtmagistrat Innsbruck und in den Gemeindeämtern der jeweiligen Gemeinden zu machen. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.

Neuerungen bei der Wahl mit Karte

Die Wahlkarten müssen bis spätestens Freitag 12.00 Uhr bei Gemeindeämtern abgegeben werden beziehungsweise am Wahltag in einem Wahllokal. Sie können auch gratis per Post übermittelt werden. Diese Frist gilt auch für schriftliche Anträge.

Früher war der Postweg zwingend vorgeschrieben. Jetzt können am Wahltag selbst die Wahlkarten in jedem beliebigen Wahllokal abgegeben werden. Früher war das noch bis zum achten Tag nach der Wahl möglich, das ist jetzt aber nicht mehr so.

Wichtiger Hinweis: Unterschrift nicht vergessen

Die Landeswahlbehörde weist besonders darauf hin, dass die Unterschrift auf der Wahlkarte geleistet wird. Denn, rund 10 Prozent der Wähler würden das vergessen. Damit verliert die Wahlkarte ihre Gültigkeit.

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Land Tirol: Infos zur Wahlkartenbeantragung