Gericht: Sky bindet Zuseher teils gesetzwidrig

Eine Initiative der AK Tirol hat vom Oberlandesgericht Wien Recht bekommen. Es geht um Abo-Verträge von des Pay-TV-Senders Sky Österreich: 25 Vertragsklauseln sind demnach rechtlich unzulässig.

Extrakosten fürs Ausstellen einer Papierrechnung, eine neuerliche 12-Monats-Bindung, falls der Kunde sein Abonnement wechselt oder verkleinert, Einschränkung der Gewährleistungsrechte oder der Vorbehalt auf einseitige Leistungsänderung: Diese und zahlreiche andere unzulässige Klauseln fanden sich in den Verträgen der Firma Sky Österreich. Konsumentenschützer der AK Tirol stellten sie fest, als sie bei Rechtsberatungen mehrere Verträge prüften.

25 von 26 geklagten Klauseln fielen

Laut einer Aussendung der AK Tirol wurde daraufhin der Verein für Konsumentenschutz (VKI) beauftragt, die betroffenen Klauseln abzumahnen. Da Sky-Österreich keine fristgerechte Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde eine Verbandsklage eingebracht. Bereits das Handelsgericht Wien hatte in erster Instanz 21 von 26 gerichtlich bekämpften Klauseln als rechtlich unzulässig eingestuft.

Fünf in erster Instanz noch als rechtswirksam erachtete Vertragsklauseln wurden vom OLG Wien „gekippt“, so dass nach Ansicht des Oberlandesgerichts Wien nunmehr insgesamt 25 bekämpfte Vertragsklauseln rechtlich unzulässig sind. Nur eine einzige Vertragsklausel wurde vom OLG Wien als zulässig erachtet. Für AK-Präsident Erwin Zangerl zeige dieses Verfahren, dass immer noch einige Unternehmen versuchen, Verträge mit unzulässigen Klauseln zu gestalten.