Kater Helli darf weiter streunen

Kater Helli aus Kolsass darf laut einem rechtskräftigen Urteil von Mittwoch weiter frei herumstreunen. Damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit beendet, der begonnen hatte, weil der Kater im Nachbarsgarten zwei Kaninchen getötet hatte.

Nach dem Tod der beiden Kaninchen reichte deren Besitzer Klage gegen den Katzenhalter ein. Anfang 2012 wurde der Besitzer von Helli dafür zu einer Schadenersatzzahlung von 140 Euro verurteilt - mehr dazu in Katze tötet Kaninchen - Besitzer verurteilt. Aber auch den Kaninchenbesitzer nahm das Gericht in die Pflicht: Er durfte seine Kaninchen nicht mehr frei im Garten herumhoppeln lassen, sondern musste sie zu ihrem eigenen Schutz in einem sicher eingezäunten Gehege halten.

Programmhinweis:

Einen Fernsehbericht zu dem Gerichtsverfahren rund um Kater Helli zeigt ORF 2 am Donnerstag um 21.05 Uhr in der Sendung „Schauplatz Gericht“

Nachbar klagte erneut

Der Rechtsstreit zwischen den beiden Nachbarn war damit aber nicht zu Ende. Weil Helli nach Ansicht des Kaninchenhalters massiv versuchte, in das Gehege einzudringen, klagte er erneut. Das Bezirksgericht Hall wies diese Klage allerdings ab - mehr dazu in Gericht: Katze gewinnt gegen Kaninchen. Der Kaninchenbesitzer berief. Der Berufungssenat bestätigte aber das Urteil. Das heißt, Kater Helli darf weiterhin in der Nachbarschaft herumstreunen. Der Kaninchenbesitzer muss selbst dafür sorgen, dass der latente Jäger nicht durch den Zaun kommt.

In der Urteilsbegründung heißt es, dass streunende Kater in Kolsass durchaus ortsüblich seien und es sich um keine größere Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks handle. Der Berufungssenat stellte fest, dass keine weiteren Rechtsmittel zulässig sind.