Vierjähriger bekam satte Hubschrauberrechnung

Trotz Neuregelung gibt es bei der Verrechnung von Hubschrauberkosten für Patienten nach wie vor bizarre Fälle. Der jüngste betrifft ein vierjähriges Kind, das sich beim Skikurs verletzt hat und jetzt über 4.000 Euro bezahlen müsste.

Der kleine Julian aus Rum hat sich am 29. Dezember in Oberperfuss beim Skifahren das Bein gebrochen. Ein zufällig anwesender Notarzt aus Deutschland hat den Kleinen erstversorgt, dessen Bein geschient und den Hubschrauber verständigt. Gut gemeint vom Ersthelfenden, aber schlecht getroffen - denn der Bub ist nicht unfallversichert.

Julians erste Rechnung im Leben macht gleich 4.249 Euro für den Hubschrauber-Transport aus. Der Vater fällt aus allen Wolken. Er hat zwar seit fünfzehn Jahren eine Unfallversicherung, die allerdings bei der Geburt seines Sohnes vergessen wurde zu erweitern. Drei Euro mehr im Monat hätte diese Versicherung ausgemacht.

Liste Fritz sieht Handlungsbedarf

Seit letztem Jahr teilen sich Land und Sozialversicherung die Flugkosten für Notfalleinsätze. Ausgenommen davon sind Unfälle in Ausübung von Sport und Touristik am Berg, wie zum Beispiel Skifahren.

Diese Regelung sei zu ungenau, kritisiert Landtagsabgeordnete Andrea Haselwanter Schneider von der Liste Fritz. In einem Tourismusland wollen wir, dass die Kinder Skifahren lernen und dabei kann es immer wieder zu Unfällen kommen. Keine Tiroler Familie sollte mehr eine derartige Rechnung bekommen, zumal man sich gegen die Anforderung eines Hubschraubers nicht einmal wehren könne.

Land will in diesem Einzelfall helfen

Der zuständige Landesrat Bernhard Tilg sieht bei der Familie Pienz einen besonderen Einzelfall und möchte ihr gerne helfen, wie er dem ORF schriftlich mitteilt. Nach wie vor aber bleibt er dabei, Kostenübernahme bei Notfällen ja, nicht bei Sport und Freizeitunfällen, da gelte das Prinzip der Eigenverantwortung.

AK-Präsident nimmt Unternehmen in die Pflicht

Für AK-Präsident Erwin Zangerl ist der Pienz-Fall kein Einzelfall. Es sollen alle medizinischen Notfall-Flüge auch bei Freizeit und Bergunfällen übernommen werden. Abzudecken wäre das durch eine Versicherung, in die auch Tourismusbetriebe, Seilbahnen, Skischulen etc. einbezahlen. In Tirol sollte so ein Fall wie jener von Julian, nicht mehr vorkommen.